Krankenstand
Welche Rechte und Pflichten haben ArbeitnehmerInnen im Krankenstand? Darf man im Krankenstand vor die Tür gehen? Schützt Krankenstand vor Kündigung?
Über 21 Jahre war Johann T. als Automechaniker in der gleichen Firma beschäftigt. Als er Ende Februar 2014 schwer erkrankte, meldete er seinen Krankenstand unverzüglich dem Arbeitgeber. Laufend schickte er ärztliche Bestätigungen, trotzdem bekam er schon ab März keinen Lohn mehr. Doch dann gab es noch schlechtere Nachrichten für Johann, der mit seiner angegriffenen Gesundheit schwer zu kämpfen hatte: Mitte März wurde er per Brief mit Ende Juni gekündigt. Weiterhin erhielt er keine Entgeltfortzahlung, die er trotz Kündigung hätte bekommen müssen, und trotz der jahrzehntelangen Arbeit für die Firma keine Abfertigung. Verzweifelt wandte er sich daher an die Arbeiterkammer.
Dass ArbeitnehmerInnen während des Krankenstandes nicht gekündigt werden dürfen, ist leider ein häufiges Missverständnis, klärte ihn die Beraterin auf. Dennoch muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung im Krankenstand das Geld weiterzahlen („Entgeltfortzahlung“).
Die AK half Johann, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Die ausstehende Summe belief sich auf ganze 32.000 Euro brutto, inklusive Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Johann wurde vor Gericht alles zugesprochen und ist damit zumindest die finanziellen Sorgen vorläufig los.
Alles über Ihre Rechte im Krankenstand können Sie hier nachlesen.
Noch mehr Infos über die Entgeltfortzahlung im Krankenstand finden Sie in unserer Broschüre zum Thema!
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Noch mehr Infos über die Entgeltfortzahlung im Krankenstand finden Sie in unserer Broschüre zum Thema!
Datum: 25.05.2018,
Die AK
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