Reinigungskraft bekam Fristlose nach Todesfall in der Familie
Johann H. war für eine Leiharbeitsfirma als Reinigungskraft im Einsatz. Nach einem langen Arbeitstag im November vergangenen Jahres, traf ihn die Nachricht wie ein Schlag: Sein Bruder war mit nur 50 Jahren verstorben, Herzinfarkt. Johann H. meldete sich krank, am nächsten Tag wurde er entlassen.
AK Präsidentin Renate Anderl: „Eine solche Eiseskälte haben die Juristen in der AK noch selten erlebt!“ Der Mann war aufgrund des Schocks länger außer Gefecht. Erst nach Intervention der AK Wien zahlte die Firma dem Arbeiter das Entgelt bis zum Ende des Krankenstands nach.
Leiharbeiter befand sich in einem Ausnahmezustand
Der Arbeiter befand sich verständlicherweise in einem Ausnahmezustand, also schrieb seine Frau an die Firma, an die der Mann „verliehen“ war: „Kann morgen nicht kommen habe vorhin erfahren, dass mein Bruder verstorben ist. Gehe morgen zum Arzt.“ Der Chef schrieb darauf zurück: "Wer bist du überhaupt? Ich habe keinen Namen zu dieser Nummer. Wenn dein Bruder verstorben ist, ist das zwar traurig, aber keine Krankheit. MfG“
Am nächsten Morgen erhielt er von der Leiharbeitsfirma per E-Mail die fristlose Entlassung: „Aufgrund Ihres Verhaltens sprechen wir hiermit, im Sinne der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die fristlose Entlassung aus […] Das Eigentum des Kunden sollten Sie binnen einer Woche zurückgeben widrigenfalls ein Kostenersatz von € 1500,-- fällig wird.“
Johann H. wandte sich an die Arbeiterkammer Wien
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