Bewerberin wegen Stillens abgelehnt
„Immer wieder tauchen in der AK Arbeitsrechtsberatung Fälle auf, in denen Unternehmen grundlegende Arbeitnehmerinnenrechte ignorieren“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. So der Fall einer jungen Mutter, die sich für einen Tag in der Woche für eine geringfügige Beschäftigung als Kommissioniererin bewarb. Als sie bekanntgab, dass sie 10 bis 15 Minuten Pause zum Stillen brauche, bekam sie kurz vor ihrem bereits geplanten Vorstellungstermin eine allgemein gehaltene Absage.
Sie bat um eine Begründung und bekam – schriftlich – als Antwort, dass sie die Stillpause nicht einhalten könne. Die Arbeitnehmerin schrieb zurück: „Grundsätzlich sollte die Stillzeit (und eine stillende Mutter) kein Ausschließungsgrund sein. Das wäre diskriminierend. Falls doch, verzichte ich.“ Erneut erhielt sie eine Absage.
AK Erfolg
Die Arbeitnehmerin fragte im AK Arbeitsrecht nach: „Geht das so?“ Die Antwort lautet: nein. Arbeitnehmerinnen haben ab einer Arbeitsdauer von acht Stunden am Tag ein Recht auf zwei Mal 45 Minuten Stillpause. Die AK forderte Schadenersatz, es kam zu einem außergerichtlichen Vergleich über 700 Euro für die Arbeitnehmerin.Kontakt
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