Fristlose: Verkäufer musste Kunden hinhalten
Die AK erstritt für einen ehemaligen Verkäufer in einem Designermöbelgeschäft 20.700 Euro, weil er zu Unrecht entlassen worden war. Er hatte dem Luxusgeschäft in der Wiener Innenstadt einen Jahresumsatz von bis zu 430.000 Euro eingebracht. Dann liefen die Geschäfte nicht mehr so gut, die Konkurrenz hatte sich breitgemacht. Die Firma kam gegenüber Lieferanten in Zahlungsverzug.
Beschwerden kosteten ihn den Job
Jerome C. musste gleichzeitig von Kunden Vorauszahlungen verlangen, durfte diese aber nicht zurückerstatten, wenn es zu Lieferverzug aufgrund der Zahlungsrückstände des Geschäfts kam. Er musste die Kunden vertrösten und hinhalten. Die beschwerten sich – was der Geschäftsinhaber u.a. zum Anlass nahm, den Verkäufer fristlos zu entlassen.
Während der Öffnungszeiten Montag 12 bis 18 und Dienstag bis Samstag 10 bis 18 Uhr schmiss Jerome C. den Laden zumeist allein. Dazu kam die Abrechnung nach Geschäftsschluss. Während des aufrechten Dienstverhältnisses bekam Jerome C. für seine Überstunden Zeitausgleich. Als er entlassen wurde, waren mehr als 174 Überstunden noch offen. Der ehemalige Arbeitgeber bestritt einerseits, dass die Überstunden überhaupt angefallen waren. Schließlich sei das Geschäft ja genau acht Stunden am Tag offen. Andererseits behauptete er, dass die Überstunden bereits durch das Gehalt und Zeitausgleich abgegolten gewesen wären.
AK erstritt 20.700 Euro
Jerome C. hatte regelmäßig seine Arbeitszeitaufzeichnungen dem Arbeitgeber per E-Mail geschickt und auch ausgedruckt. Er bekam 4.250 Euro brutto für die Überstunden nachgezahlt, zuzüglich Kündigungsentschädigung und anderen Ansprüchen insgesamt 20.700 Euro.
Arbeitszeit aufzeichnen mit dem AK Zeitspeicher
Im Fall des Falles sind Arbeitszeitaufzeichnungen vor Gericht wichtig, wenn es um das Einfordern unbezahlter Überstunden geht. Dann müssen sie regelmäßig, aktuell und minutengenau geführt werden. So sind sie vor Gericht zumeist ausreichend glaubwürdig. Dass der Arbeitgeber sie abzeichnet, ist nicht zwingend notwendig.
Zur Aufzeichnung der Arbeitszeit hat die AK denKontakt
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