AK Rechtsschutz: Diskriminierung – Frau erhielt 14.000 Euro
„Noch immer werden Frauen von manchen Vorgesetzten einfach nicht akzeptiert. Das zeigt ein besonders krasser Fall aus dem AK Rechtsschutz“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Eine Ingenieurin wurde von einer Managerposition in den Sicherheitsbereich versetzt, nachdem sie nach jahrelanger Diskriminierung in ein Burn-Out geschlittert war. Sie forderte mithilfe des AK Rechtsschutzes entgangenes Entgelt und Schadenersatz ein und erhielt durch einen außergerichtlichen Vergleich nun 14.000 Euro.
Anderl: „Frauen haben sich am Arbeitsplatz mehr Respekt verdient.“ Das Verfahren dauerte mehrere Jahre. Die Beweisführung in solchen Fällen ist schwierig. AK Präsidentin Renate Anderl: „Die Heimlichtuerei bei den Löhnen und Gehältern in Österreich bestärkt die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern und schwächt die Position von Arbeitnehmerinnen bei Gehaltsverhandlungen. Daher sind wir für innerbetriebliche Offenlegung aller Gehälter.“
Managerin wurden Steine in den Weg gelegt
Die Arbeitnehmerin leistete seit Beginn ihres Arbeitsverhältnisses Mitte der 1990er Jahre gute Arbeit und wurde zwei Mal in zwölf Jahren befördert. Nach ihrer zweiten Beförderung bekam sie es mit einem neuen Vorgesetzten zu tun, der offenbar ein Problem mit starken Frauen hatte: Er akzeptierte die Arbeitnehmerin in ihrer Führungsrolle nicht und legte ihr bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ständig Steine in den Weg.
Er und sein Vorgesetzter trafen Absprachen mit den MitarbeiterInnen der Managerin, ohne dass diese davon erfuhr. Nachdem sie an einer Weihnachtsfeier nicht teilnehmen konnte, weil sie ihr Kind betreute, warf man ihr vor, dass sie sich nicht in die Gruppe einfüge. Vor allem aber wurde ihre Forderung nach mehr Personal abgelehnt, sodass sie und ihr Team die Arbeit kaum schaffen konnten.
Sie schlitterte in ein Burn-Out
Die Arbeitnehmerin erkrankte an einem Burn-Out-Syndrom aufgrund der vielen Arbeit und auch wegen der Kränkung. So gab die Arbeitnehmerin im Verfahren an: „Ich war die einzige Frau in dieser Position. Niemand sonst wurde so behandelt. Meine Tätigkeit übernahmen dann zwei Männer.“ Sie war mehrere Monate lang krank und erlitt dadurch wesentliche Einkommenseinbußen.
Als die Arbeitnehmerin sich endlich erholt hatte, wurde ihr nur eine Stelle mit 30, dann mit 35 Wochenstunden angeboten. Und sie sollte nicht mehr in einer Führungsposition sondern als „Sicherheitsfachkraft“ arbeiten. (Das Gehalt wurde nur dem Stundenausmaß entsprechend gekürzt). Im Gespräch mit Kollegen erfuhr sie außerdem, dass die Manager in derselben Position, die sie zuvor innehatte, schnellere und höhere Gehaltserhöhungen erhalten hatten.
AK Erfolg
Die Arbeitnehmerin kündigte. Mithilfe des AK Rechtsschutzes machte sie entgangenes Entgelt und Schadenersatz geltend. Es wurde schließlich ein Vergleich geschlossen und die Arbeitnehmerin erhielt netto knapp 14.000 Euro.
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