Arbeitnehmerveranlagung: Wenigverdiener profitieren besonders
Mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung wurde für 2015 insgesamt ca. 1,5 Mrd. Euro an Lohnsteuer rückerstattet. Besonders profitieren durch diese Maßnahme vor allem Personen mit Bruttobezügen bis zu 15.000 Euro jährlich. Diese Personen erhalten 83 % ihrer einbehaltenen Lohnsteuer zurück, wobei der Großteil davon auf die Negativsteuer entfällt.
Doch gerade diese Personen machen unterdurchschnittlich oft die ArbeitnehmerInnenveranlagung. Nur ca. 44 % aller ArbeitnehmerInnen mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 15.000 Euro jährlich machen die ArbeitnehmerInnenveranlagung.
Gesamt betrachtet sind es 57 % aller Arbeitnehmer und ArbeitnehmerInnen. Sie erhalten dabei durchschnittlich 2,5 % der einbehaltenen Lohnsteuer rückerstattet bekommen.

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Die Einführung der antragslosen Veranlagung, welche erstmalig ab der ANV 2016 gemacht wurde, war also ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit. Somit ist nun sichergestellt, dass Personen mit niedrigen Einkommen jenen Teil der Lohnsteuer zurückbekommen, der ihnen auch zusteht. Für Personen, die Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen können, empfehlen die Arbeiterkammern aber weiter die konventionelle ArbeitnehmerInnenveranlagung. Diese ist wie bisher fünf Jahre rückwirkend möglich. Selbst wenn die Finanz bereits eine automatische Veranlagung durchgeführt hat, können noch Sonderausgaben und Belastungen geltend gemacht werden.
Personen mit ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) und gesamte Rückerstattungen durch ANV von 2010-2015
Arbeitnehmer gesamt | Anteil mit ANV | Rückerstattungen gesamt | |
---|---|---|---|
2010 | 4.058.658 | 57,6% | 1.097,6 Mio |
2011 | 4.159.328 | 56,8% | 1.136,3 Mio |
2012 | 4.228.080 | 56,4% | 1.208,8 Mio |
2013 | 4.272.613 | 56,8% | 1.306,7 Mio |
2014 | 4.303.918 | 57,2% | 1.355,9 Mio |
2015 | 4.361.663 | 56,8% | 1.479,3 Mio |
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