Schiff­fahrts­recht

Internationalisierung bringt Vorteile, Gleichklang mit anderen Verkehrsregelungen ist erforderlich.

Das BMVIT hat2018 eine umfangreiche Novelle des nationalen Schifffahrtsrechtes prä­sen­tiert. Dabei werden zwei Gesetze und 7 Verordnungen geändert. Wichtigste Änderung ist da­bei die Anpassung der Bestimmungen der Wasserstraßen-Verkehrsordnung an die „Euro­päisch­en Codes für Binnenwasserstraßen (CEVNI)“ der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen. Weitere Schwerpunkte sind die Festlegung von sogenannten „Water­bike-Zonen“ sowie Klarstellungen bei der Kontrolle der Beeinträchtigung der diensthabenden Be­satz­ung durch Alkohol. 

Die Bundesarbeitskammer (BAK) begrüßt grundsätzlich die Anpassung an die CEVNI-Regel­ung­en, schlägt bei der Kontrolle der Beeinträchtigung durch Alkohol den Gleichklang mit den na­ti­on­al­en Regelungen im Straßenverkehr vor und regt an, den regionalen Sachverstand bei der Fest­legung der „Waterbike-Zonen“ stärker einzubeziehen.

Stellung­nahme

Hier finden Sie unsere Stellung­nahme zum Schiff­fahrts­ge­setz.


Blog Arbeit & Wirtschaft

Downloads

Links

Blog Arbeit & Wirtschaft

Das könnte Sie auch interessieren

Portrait Hochseeschifffahrt © Herbert Rubens, Fotolia

Hochseeschifffahrt

Die Po­si­tio­nen der Bun­des­ar­beits­kam­mer zur Hoch­see­schiff­fahrt.

Portrait Donau-Schifffahrt © Anyka, Fotolia

Donau-Schifffahrt

Die AK fordert die Harmonisierung in der Bin­nen­schiff­fahrt voran zu treiben.

  • © 2023 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz