Hochseeschifffahrt
Die Positionen der Bundesarbeitskammer zur Hochseeschifffahrt.
Internationalisierung bringt Vorteile, Gleichklang mit anderen Verkehrsregelungen ist erforderlich.
Das BMVIT hat2018 eine umfangreiche Novelle des nationalen Schifffahrtsrechtes präsentiert. Dabei werden zwei Gesetze und 7 Verordnungen geändert. Wichtigste Änderung ist dabei die Anpassung der Bestimmungen der Wasserstraßen-Verkehrsordnung an die „Europäischen Codes für Binnenwasserstraßen (CEVNI)“ der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen. Weitere Schwerpunkte sind die Festlegung von sogenannten „Waterbike-Zonen“ sowie Klarstellungen bei der Kontrolle der Beeinträchtigung der diensthabenden Besatzung durch Alkohol.
Die Bundesarbeitskammer (BAK) begrüßt grundsätzlich die Anpassung an die CEVNI-Regelungen, schlägt bei der Kontrolle der Beeinträchtigung durch Alkohol den Gleichklang mit den nationalen Regelungen im Straßenverkehr vor und regt an, den regionalen Sachverstand bei der Festlegung der „Waterbike-Zonen“ stärker einzubeziehen.
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