Sicherheit bei der Bahn - Überprüfung der Loks und Waggons muss verbessert werden
Auf der Straße und in der Luftfahrt ist eines klar: Vor Antritt der Reise werden die Fahrzeuge auf ihren technischen Zustand nach klaren Vorgaben geprüft. Das gibt es bei der Schiene nicht, europaweit fix vorgegebene Checks sind dort inexistent. Ebenso inexistent sind Arbeitszeitaufzeichnungsgeräte (Fahrtenschreiber, Tachographen) wie sie in jedem Lkw verpflichtend einzubauen sind.
Für die AK ist daher klar: Es müssen endlich klare Regeln her, nur so kann eine Kontrolle sinnvoll durchgeführt werden und kann die Sicherheit garantiert werden. Derzeit werden die Unternehmen bevorzugt, die niedrige (oder keine) Standards anwenden. Das geht zu Lasten der Sicherheit und zu Lasten der Unternehmer, denen ein hohes Sicherheitslevel wichtig ist.
Forderung
Klare Kriterien zur Überprüfung vor Fahrtantritt (Bremsprobe, Ladungssicherung usw…) analog zum Straßenverkehr (§ 102 KFG-Überprüfung)
Klare Kriterien zur Überprüfung des allgemeinen technischen Zustandes der Wagen: Das „Pickerl“ für den Pkw (§ 57a Überprüfung) sollte auch auf der Schiene klar definiert sein.
Verpflichtender Einbau eines Arbeitszeitaufzeichnungsgerätes in jeder Lok sonst ist spätestens bei einem Grenzübertritt - im Güterverkehr sind das bis zu 80% aller Verkehre - ein Nachvollziehen bereits geleisteter Arbeitszeiten nicht mehr möglich.
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