Bahn­be­schäftigte: Ein­heit­liche Aus­bild­ung vor­an­treib­en

Ausbildungsverordnung zeigt wie es geht

Um dem Wildwuchs unterschiedlicher Ausbildungen entgegen zu wirken, wurden die An­ford­er­ung­en an sicherheitsrelevante Tätigkeiten bei Eisenbahnen in Österreich in einer Ver­ordnung (Eisenbahn-Eignungs- und Prüfungsverordnung EisbEPV) festgeschrieben. Dabei wurden erstmals gleiche Bedingungen für in- und ausländische Bahnen geschaffen und konnte der hohe nationale Standard abgesichert werden. Das Spektrum der Ausbildungen reicht dabei von rasch erlernbaren Tätigkeiten wie etwa dem Sichern von Eisen­bahn­kreuz­ung­en bis hin zu anspruchsvolleren Ausbildungen wie der Verschub- oder Fahrdienstleitung. In der Verordnung werden die Ausbildungsinhalte definiert und mit Min­dest­aus­bild­ungs­zeit­en hinterlegt.

LokführerInnenausbildung handgestrickt

Nicht unter die Regelung der EisbEPV fallen die TriebfahrzeugführerInnen. Für sie gelten die Trieb­fahr­zeug­führer-Verordnung (BGBl II 64/1999), der 9. Teil des Eisenbahngesetzes (BGBl 60/1957) und eine Vielzahl von internen, von Unternehmen zu Unternehmen anders­ge­art­et­en, Regelungen. Gerade bei der Ausbildungsdauer der TfzgFü sind bereits heute große Unter­schiede festzustellen, wobei dies in zunehmenden Maße auch auf ausländische Unter­nehm­en zutrifft. Große Diskrepanzen existieren sowohl bei den theoretischen als auch bei den praktischen Ausbildungszeiten, betroffen sind die Bereiche der Fahrzeuge (Typenschulung) und die Infrastrukturkenntnisse (Strecken- und Ortskenntnisse). Es entstehen jenen Unter­nehm­en Vorteile, die möglichst niedrige (interne) Bestimmungen anwenden. Es droht daher auch eine Abwärtsspirale bei der Sicherheit. Derzeit EU-weit nur die Bescheinigung genormt (ca. 30h Ausbildung), die restliche Ausbildung ist von den jeweiligen Unternehmen „hand­ge­strickt“

Faire Regeln für alle

Angesichts der fortschreitenden internationalen Marktöffnung und angesichts der sich da­raus ergebenden Sicherheitslücken, ist eine Vereinheitlichung der Bestimmungen für alle Unter­nehm­en ein Gebot der Stunde. Nur allgemein gültige und klare Regeln bei der Aus­bild­ung für alle sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnwesen sind der Garant für den Er­halt des derzeitigen hohen nationalen Niveaus. Die erforderliche Harmonisierung für die TfzgFü sollte dabei die Methodik der EisbEPV übernehmen und ebenso einen klaren Rahmen für die erforderlichen Fachkenntnisse, die Ausbildungsdauer, die Anforderungen an die Schul­ungs­ein­richt­ung­en und die Anerkennung ausländischer Zertifikate festlegen. Letztlich hat sich die EisbEPV bewährt und sie ist ein weltweit vielbeachtetes Beispiel für die Garantie der Wettbewerbsgleichheit und der Sicherheit. Selbstverständlich wird damit auch kein Gold Plating betrieben, sondern es werden lediglich faire Bedingungen für alle garantiert. Ent­sprech­end positiv auf die Tätigkeiten der TriebfahrzeugführerInnen würden sich auch deren Ent­last­ung durch mehr Personal am Zug auswirken.

Unsere Ziele

  • Verbesserung der Aus­bild­ung

  • Sicherheitsgewinn durch Anheben der Praxiszeiten Qualitätsprobleme (Lernen im Verschub, häufiges „Fahren“ zum Erlernen der Typen, der Strecken und der Zug­eigen­schaften) beseitigen.

  • Klares, einheitliches Regelwerk zur Ausbildung für alle Bahnen:
    Die Diskussion über das Verhältnis „allgemeiner“ Teil und „betrieblicher“ Teil muss ge­führt werden. EisbEPV zeigt vor, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, einen klaren Rahmen, selbst unter der Prämisse zahlreicher unternehmensspezifischer Be­sonder­heiten, zu etablieren.

  • Beseitigung der Inländerdiskriminierung

  • Verwaltungsvereinfachung

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