19.11.2020

Weg mit der Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes

„Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, wirft das Bemühungen um faire Bedingungen im Taxi-Gewerbe weit zurück“, sagt die Leiterin der AK Abteilung Umwelt und Verkehr, Sylvia Leodolter zur am 18.11.2020 im Ministerrat beschlossenen Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes. 

„Die Novelle würde einen massiven Rückschritt für die Beschäftigten im Fahrdienstgewerbe bedeuten und Schwarzarbeit und Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen,“ so Leodolter. „Dieser Entwurf geht auf Kosten der Fahrerinnen und Fahrer, aber auch der Fahrgäste.“ 

Fahrdienstgewerbe braucht Kontrollen

Leodolter kritisiert, dass die Novelle keine kostendeckenden Tarife sichert und keine Kontrollmöglichkeiten oder wirksame Bestrafungen bei Gesetzesumgehungen vorsieht. „Nur faire Preise auf Basis der Kollektivverträge sichern eine faire Bezahlung der Fahrerinnen und Fahrer. Verstöße werden mit dieser Novelle nur in Einzelfällen geahndet. Das zahlt ein Internetgigant wie Uber aus der Portokasse“, so Leodolter. „Die Novelle muss zurückgenommen werden.“

Im vergangenen Jahr hatte es eine Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes gegeben. „Die darf jetzt nicht verwässert werden“, sagt Leodolter. Die häufigen Gesetzesumgehungen durch Fahrdienstplattformen wie Uber waren erschwert worden. Denn in den Jahren zuvor hatten diese Fahrdienstanbieter gesetzeswidrig Taxifahrten angeboten, ohne sich an die vorgeschriebenen Tarife zu halten. Uber verweigerte jegliche Verantwortung als Arbeitgeberin und die Arbeitsbedingungen für die Uber-LenkerInnen verschlechterten sich massiv. Das strahlte auch aus auf das gesamte Fahrdienstgewerbe.

Faire Tarife für KundInnen und Fahrerinnen

Für die KundInnen geht es um einen geregelten Taxitarif, auf den sie sich verlassen können. Ein im Fahrzeug installierter Taxameter berechnet den Fahrtpreis aufgrund des verordneten Preises für Strecke und Fahrtzeit. Die Parameter für diese Berechnung sind fixiert und ihre Einhaltung wird behördlich kontrolliert. So soll verhindert werden, dass bei großer Nachfrage beispielsweise bei Regen die Fahrpreise in die Höhe schießen.

Andererseits sollen die Tarife den Unternehmen ein kostendeckendes Wirtschaften ermöglichen. Als Basis für die Tarifberechnung dienen daher die tatsächlichen Kosten für die Unternehmen. Neben den Kosten für die Fahrzeuge werden daher auch die Mindestlöhne laut Kollektivvertrag herangezogen um zu verhindern, dass LenkerInnen nicht ordnungsgemäß bezahlt werden. 

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