19.1.2015

Abgeltungsverordnung

Der vorliegende Entwurf der Abgeltungsverordnung Haushaltsverpackungen 2015 soll das System der Verpackungsverordnung ergänzen und will für den Zeitraum bis 2018 die Grundlagen dafür schaffen, dass die Sammel- und Verwertungssysteme den Kommunen marktanteilig Abgeltungen für diejenigen Verpackungsabfälle bezahlen, die über die Restmüllsammlung erfasst und behandelt werden.

Zweckmäßigkeit & Wettbewerbskonformität nicht hinterfragt

Problematisch ist, dass der Entwurf dabei ausschließlich den Festlegungen einer zwischen dem Gemeindebund, dem Städtebund und der Wirtschaftskammer Österreich ausgehandelten Vereinbarung folgt, ohne diese auf ihre Zweckmäßigkeit und Wettbewerbskonformität zu hinterfragen, obwohl die Vereinbarung – wie ein Preiskartell - die Anwendung von marktkonformen Preisen und Preisfindungsmodellen für den kompletten Markt für den Zukauf von Verpackungsmengen aus dem Restmüll unterbindet; die Vereinbarung wird auch nicht offengelegt.

Millionenschwere Zusatzbelastung für KonsumentInnen

Vereinbarung und VO-Entwurf bewirken eine Netto-Zusatzbelastung der KonsumentInnen in der Höhe von rund 20 Mio EUR jährlich, weil den zusätzlichen Belastungen über die Produktpreise keine Kompensationen über Senkungen der Müllgebühren gegenüberstehen werden. Dies bedeutet eine rund 15%ige Erhöhung der Kosten der KonsumentInnen für die Verpackungsverordnung, der auch kein erkennbarer Nutzen für die KonsumentInnen gegenübersteht. Wieso soll eine Kommune in Zukunft noch ein Interesse an einer Optimierung und Ausweitung der Getrenntsammlungen haben, wenn das in der Folge bewirkt, dass die Zuzahlungen für Verpackungen im Restmüll dann geringer ausfallen?

Zuzahlungen sollten entfallen, um Anreize zu schaffen

Erschwerend kommt hinzu, dass es im Wesen der beabsichtigten Zuzahlungen liegt, dass sie umso höher ausfallen, je schlechter der Abschöpfungsgrad der Getrenntsammlungen ist. Will man bei den Kommunen Anreize zur Optimierung und Ausweitung der Getrenntsammlungen bewirken, so müssen die Zuzahlungen entfallen, oder so ausgestaltet sein, dass eine überdurchschnittliche Zielerfüllung „belohnt" und eine unterdurchschnittliche Zielerfüllung „bestraft" wird. Es sollte daher eine Übereinkunft über neue, künftig anzuwendende Steuerungsprinzipien gefunden werden. Nur so ist eine rechtssichere Lösung für alle Beteiligten möglich. Im Ergebnis scheint – als beste Lösung - ein System von Zuzahlungen für Restmüll nur im Fall einer Umstellung auf eine bloße Kunststoff-Hohlkörpersammlung angebracht.

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