
Was ist neu 2023?
Mit 1. Jänner treten einige Änderungen in Kraft.
Abgeltung der kalten Progression
Künftig werden die Steuer-Tarifstufen bzw. in weiterer Folge auch die Absetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden. Auf diese Weise soll die „kalte Progression“, der inflationsbedingte Anstieg der Durchschnittssteuersätze, jährlich ausgeglichen werden – zumindest zu zwei Drittel der Inflation. Für 2023 liegt die Anpassung zwischen 3,5 und 6,3%.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer, der bisher bis zu 18.000 Euro im Jahr verdient hat, zahlte einen Grenzsteuersatz von 20%. Bekommt dieser Arbeitnehmer nun eine Lohnerhöhung und verdient im kommenden Jahr mehr als 18.000 Euro, würde für das übersteigende Einkommen der Steuersatz von 30% greifen. Durch die teilweise Abschaffung der kalten Progression darf er 2023 jedoch bis zu 19.134 Euro verdienen, um weiterhin in der 20%igen Tarifstufe zu bleiben.
Für die meisten Arbeitnehmer:innen bedeutet diese Reform eine Entlastung zwischen 200 bis 400 Euro im Jahr – zumindest vorerst, wenn die Inflationsraten wieder sinken, wird es entsprechend weniger werden.
Gesenkt wird 2023 auch die dritte steuerpflichtige Tarifstufe der Einkommenssteuer. Ab 1. Jänner von 42 auf 41 Prozent. Die zweite Progressionsstufe sinkt von 32,5 auf 30 Prozent. Mehr Infos hier ...
Steuergeschenke für Unternehmen
Auf Unternehmen wartet 2023 eine echte, nachhaltige Steuersenkung: Die Körperschaftssteuer, die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, wird gesenkt.
Von der Senkung profitieren vor allem wenige große Unternehmen und damit insbesondere jene, die gut durch die Krisen gekommen sind und ihren gerechten Teil zur Finanzierung des Sozialstaats beitragen könnten.
Anhebung von Sozialleistungen
An die Inflation angepasst werden ab 2023 jene Sozialleistungen, bei denen es bisher noch nicht so war: Also Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, ebenso Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag. Im September folgt die Studienbeihilfe.
Aufgestockt werden die Leistungen 2023 voraussichtlich um 5,8 Prozent. Schon bisher wertangepasst wurden etwa Pflegegeld (analog zur Pensionserhöhung) und Sozialhilfe (analog zur Ausgleichszulage). Weiterhin nicht umfasst sind die Tagsätze bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe – was aus Sicht der AK ein großes Problem ist.
Tipp
Auto fahren könnte teuer werden!
Für alle, die Benzin und Diesel verwenden, könnte Fahren teurer werden: Die mit 1. Oktober 2022 eingeführte CO2-Bepreisung wird mit 1. Jänner von 30 auf 32,50 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Der Effekt auf die Treibstoffpreise wird aber nur gering sein – nicht einmal 1 Cent inklusive Umsatzsteuer. Entscheidender ist die Entwicklung des Ukraine-Krieges.