Unternehmensbesteuerung: Erweiterung um digitale Komponente
In der Unternehmensbesteuerung soll im Zuge der Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage der Kommissionsvorschlag um die Definition einer digitalen Betriebsstätte ergänzt werden.
Die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB soll sicherstellen, dass die Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind und ihre Gewinne erzielen. Die bisher genutzten Strategien der Steuervermeidung aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen und Steuerbegünstigungen zwischen den Ländern kann dadurch erschwert werden und solchen Praktiken entgegenwirken.
Schon seit Jahrzehnten ziehen sich die Vorbereitungen der EU-Institutionen, eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer für die Mitgliedsländer einzuführen. Der letzte Vorschlag der Kommission aus 2016 beinhaltet eine Umsetzung in zwei Etappen. Zunächst soll eine gemeinsame Bemessungsgrundlage festgelegt werden und erst in einem zweiten Schritt soll die Konsolidierung erfolgen. Mit der Konsolidierung werden die Gewinne mittels Formel gemäß Wertschöpfung auf die Mitgliedsländer verteilt.
Während das EU-Parlament den Vorschlag der Kommission einer Umsetzung in zwei Etappen ablehnt, sehen beide Entwürfe eine Umsatzschwelle von 750 Mio. € Jahresumsatz vor. Erst ab dieser Grenze sollen Unternehmen verpflichtend nach den neuen Regeln versteuern müssen.
Nach wie vor sieht die AK die Schwelle von 750 Mio. € Jahresumsatz als zu hoch an und fordert analog der Bilanzrichtlinie eine Grenze von 40 Mio. Euro anzusetzen.
race to the bottom
Ist der Kampf um den niedrigsten Steuersatz gewonnen, ist das Match letztendlich noch lange nicht gewonnen. Die Länder schaden sich nur selber im gegenseitigen Wettlauf um den niedrigsten Steuersatz. Durch die Reduktion des Körperschaftsteuersatzes gehen den Ländern beträchtliche Einnahmen im Budget verloren. Die Festsetzung eines Mindeststeuersatzes ist unerlässlich.