8.5.2020

Empfehlungen für die mobile Pflege und Betreuung

Das Arbeiten, bei engem persönlichem Kontakt, ist in der aktuellen Situation, der SARS-CoV-2 Pandemie, ohne persönliche Schutzausrüstung nicht zu empfehlen. Auch wenn PatientInnnen klinisch gesund scheinen, kein respiratorischer Infekt und/oder Fieber vorliegen, müssen das Pflege- und Betreuungspersonal sowie die zu betreuenden Personen ausreichend geschützt werden. 

Daher ist es in der aktuellen Situation, in der Infektionen nicht ausgeschlossen werden können, unerlässlich, dass sowohl BetreuerInnen als auch KlientInnen zumindest eine Mund-Nasen-Maske (OP- oder Gesichtsmaske) tragen. Dadurch kann das Risiko einer Übertragung durch Tröpfcheninfektion deutlich reduziert werden. Die Gesichtsmasken müssen regelmäßig gewechselt werden (feuchte Atemluft=höhere Keimbelastung). Selbstverständlich sind die allgemeinen Hygieneregeln weiterhin einzuhalten (Handschuhe, Händedesinfektion, Einwegschürze). 

Für den Fall, dass Menschen mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder wenigstens ein Verdacht auf eine Infektion besteht, gibt es von der AGES Empfehlungen, die sich an die die Angaben des Robert-Koch-Instituts anlehnen. Es ist eine FFP2- oder FFP3-Maske zu verwenden, da nur sie vor Viren, Bakterien und Pilzsporen schützt. Neben der Atemschutzmaske sind auf jeden Fall Schutzkleidung, Haube, Handschuhe und Schutzbrille zu tragen. Die Händedesinfektion ist unerlässlich.

Videos

Die folgenden Videos sind mit freundlicher Unterstützung von MitarbeiterInnen der Intensivstation, des Hygieneteams, der Pflegedirektion und der Kommunikationsabteilung vom Krankenhaus Göttlicher Heiland Wien GmbH entstanden: 

Die Schutzmaßnahmen lassen sich wie folgt begründen

  • In Zeiten einer Pandemie muss davon ausgegangen werden, dass Jede/r infektiös oder infiziert sein könnte, vor allem bei einer Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen.

  • Von der Regierung wurden Corona-Verhaltensregeln in Kraft gesetzt: 1 Meter Mindestabstand.

  • Zu betreuende Personen in der mobilen Pflege gehören zur schützenswerten Risikogruppe.

  • Eine Überlastung der Krankenhäuser soll verhindert werden, weshalb Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind (Corona-Verhaltensregeln).
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