Gütesiegel 24-Stunden-Betreuung
Freiwilligkeit reicht nicht - AK fordert verbindlichen gesetzlichen Rahmen.
Am 5. Dezember 2018 hat die Regierung den Masterplan Pflege beschlossen.
Für ein qualitativ hochwertiges, bedarfsorientiertes, leistungsfähiges und finanziell abgesichertes Pflegesystem sind viele verschiedene Maßnahmen erforderlich. Der Handlungsdruck ist aufgrund der rasanten demografischen Entwicklung bereits enorm.
Aktuell ist das drängendste Problem, die Sicherstellung von ausreichend Personal und damit die Leistungsqualität für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf.
Schon heute fehlen viele tausend Menschen in der Betreuung und Pflege, offene Stellen können nicht besetzt werden, und fertiggestellte Einrichtungen können ihren Dienst aufgrund von Personalmangel nicht aufnehmen.
Berufstätige pflegende Angehörige müssen aufgrund der Betreuungsaufgaben ihre Arbeitszeit reduzieren oder steigen sogar komplett aus der Berufstätigkeit aus – mit allen negativen Folgen für ihre eigene soziale Absicherung im Alter.
Ohne ambitionierte Gegenmaßnahmen wird sich die Situation dramatisch verschlechtern.
Die Bundesarbeitskammer fordert 7 Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für Betreuung und Pflege sowohl zu Hause als auch im Pflegeheim. Die vorgeschlagenen Maßnahmen lösen nicht alle Probleme, führen aber unmittelbar zu dringend notwendigen und spürbaren Verbesserungen für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, pflegende Angehörige und für ArbeitnehmerInnen in der Langzeitbetreuung und -pflege.
Die gesamten Zusatzkosten dieses Sachleistungspakets belaufen sich damit auf rund 1,5 Milliarden Euro bezogen auf das Leistungs- und Kostenniveau des Jahres 2017.
AK Stellungnahme
Das sagt die AK zum Masterplan Pflege der Regierung in voller Länge.© 2022 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65