24.5.2020

Initiative für einheitliche Dokumentationsregeln und allgemeine Berufspflichten für Gesundheitsberufe

Es ist unbestritten, dass Gesundheitsversorgung und Pflege nur durch eine gemeinsame und abgestimmte Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe funktionieren kann. Daher ist es auch sinnvoll, die Dokumentations- und Berufspflichten der Gesundheitsberufe einheitlich zu regeln. Das ist aktuell nicht der Fall, was in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten und unklaren Rollen- und Aufgabenverteilung führt.

„Diesen Zustand wollen wir aus der Welt schaffen“, fordert Silvia Rosoli, Leiterin der Abteilung Gesundheitsberuferecht und Pflegepolitik in der AK Wien, die Dokumentations- und Berufspflichten in einem für alle Gesundheitsberufe geltenden Gesetz zu regeln. Die AK Wien und die ÖGB ARGE Fachgruppenvereinigung für Gesundheits & Sozialberufe haben einen Vorschlag für eine gemeinsame Regelung der allgemeinen Berufspflichten für Gesundheitsberufe entwickelt und stellt diesen in Form eines Entwurfes für ein entsprechendes Bundesgesetz zur Diskussion. Rosoli: „Wir laden alle Institutionen, Organisationen und alle interessierten Personen ein, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.“ 

Derzeit gibt es in Österreich mehr als 30 gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe. Sie leisten in der Gesundheitsversorgung und Pflege – gerade auch in Corona-Zeiten – unter schwierigsten Bedingungen und nicht nur direkt an den PatientInnen hervorragende Arbeit. Als besonders zeitintensiv und oft belastend werden die Dokumentationspflichten empfunden. Das Gefühl und der Mythos „Was nicht dokumentiert ist, ist nicht passiert“ hält sich hartnäckig und bindet oft wertvolle Zeit, die für PatientInnen besser genützt werden könnte. Rosoli: „Hier muss dringend Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Wir wollen mit dieser Initiative einen Beitrag leisten, die hohen Herausforderungen vor denen die Gesundheitsberufe stehen, gemeinsam besser meistern zu können“ 

Besonderer Wert auf breite Einbindung

AK und ÖGB laden alle Institutionen, Organisationen aber ausdrücklich auch alle interessierten Personen ein, den vorliegenden Vorschlag bis spätestens 15. Juli 2020 zu kritisieren, kommentieren oder zu ergänzen.

Rückmeldungen an die E- Mail Adresse GP@akwien.at.  

Die eingegangenen Rückmeldungen werden bis Ende August aufgearbeitet. Im Anschluss daran wird der Entwurf entsprechend überarbeitet und dann dem zuständigen Bundesminister Rudolf Anschober übergeben. 

Vorschlag für ein Bundesgesetz

Den Vorschlag für ein Bundesgesetz zur einheitlichen Regelung der Pflichten der Gesundheitsberufe zum Downloaden finden Sie hier
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