Corona-Schlussverkauf von Österreichs Unternehmen verhindern!
Das im Nationalrat zur Debatte stehende Investitionskontrollgesetz, das österreichische Unternehmen vor dem Verkauf ins Ausland schützen soll, hat für die AK zu viele Lücken. „Der Schutz ist nur ein löchriger, im Ernstfall sind Österreichs strategisch wichtige Unternehmen und kritische Infrastruktur nicht gut genug gegen Übernahmen aus Drittstaaten gewappnet“, kritisiert AK Wien Direktor Christoph Klein. Dabei müsste gerade jetzt der Schutz verstärkt werden, da viele Unternehmen aufgrund der Corona-Krise wirtschaftlich geschwächt sind und so schnell zu potenziellen Übernahmeopfern werden könnten.
Prüfschwelle für alle gefährdeten Bereiche!
Das neue Investitionskontrollgesetz soll die Prüfbarkeit von problematischen Aufkäufen österreichischer Unternehmen aus Nicht EU-Staaten verbessern. „Allerdings bleibt es weit hinter den aktuellen Handlungsnotwendigkeiten, auf die uns gerade die Corona-Krise schmerzlich aufmerksam gemacht hat, zurück“, sagt AK Wien Direktor Klein. Es müsste vor allem der Schutz kritischer Bereiche wie etwa der Gesundheitsvorsorge, Verkehr, Telekommunikation etc. vor den Shopping-Touren internationaler Investmentfonds und Konzerne insbesondere in Phasen wirtschaftlicher Verwundbarkeit, wie wir sie derzeit erleben, gewährleistet sein.
Zwar sieht das neue Gesetz das Senken der Schwelle, ab der geplante Verkäufe ans Wirtschaftsministerium gemeldet werden müssen, auf zehn Prozent der Unternehmensanteile vor. Dies gilt allerdings nur für sehr vereinzelte Bereiche und bleibt damit klar hinter dem im Regierungsprogramm formulierten allgemeinen Ansatz zurück.
Sogar besonders schützenswerte Bereiche wie etwa Verkehr und Transport, Gesundheit, aber auch der Finanz-Sektor bleiben ausgespart. Zudem fehlen gründlichere Schutzmaßnahmen gegen Umgehungskonstruktionen. „Österreich braucht die zehn Prozent Schwelle für alle relevanten Erwerbsvorgänge und einen wirksamen Umgehungsschutz. Auf ein Telekom-Déjà-vu können wir gerne verzichten“, sagt Klein.
Kein Amtsgeheimnis bei der Investitionskontrolle
Darüber hinaus ist inakzeptabel, dass die Meldungen, die zur Prüfung ausgewählten Übernahmen und die Prüfungen selbst für die Öffentlichkeit und die Interessenvertretungen völlig intransparent sind. „Wenn es um den geplanten Verkauf wichtiger österreichischer Unternehmen und Infrastruktur geht, darf es kein Amtsgeheimnis geben“, fordert der AK Wien Direktor eine „Investitionskontrolle mit Biss“ und bietet gerne die Mitarbeit der AK bei gesetzlichen Nachschärfungen an.