CETA: Ein Faktencheck
Sind bei CETA wirklich alle Giftzähne gezogen? Unser Faktencheck ergibt: Leider nicht! Die Risiken übersteigen mögliche Vorteile bei Weitem!
Die internationalen Proteste gegen TTIP, CETA & Co. haben vor allem die geplanten Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS) scharf kritisiert. Aufgrund des öffentlichen Drucks unternimmt die Kommission nun den taktischen Versuch, den KritikerInnen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sie greift Kritikpunkte an der gängigen Praxis der privaten Ad-hoc-Schiedsgerichte ISDS auf und entkräftet Teile davon.
Der Vorschlag zum Investor-Staat-Schiedsverfahren ICS ist gefährlich: Die Kommission wirft mit Begriffen wie Unabhängigkeit, Rechtsstaatlichkeit und öffentlichem Gerichtshof um sich, wird diesen aber nicht gerecht.
Mit Investor-Staat-Streitbelegungsverfahren wie ICS oder ISDS bekommen multinationale Konzerne Sonderklagerechte, die niemand sonst in der Gesellschaft hat. Bei neuen Gesetzen, Regulierungen etc. können sie die EU-Mitgliedstaaten direkt auf horrende Entschädigungszahlungen wegen angeblicher „indirekter Enteignung“ klagen. Auch zukünftige Gewinne, die angeblich entgangen seien, müssen die Staaten abgelten! Die im Tribunal tätigen SchiedsrichterInnen sind nicht dem öffentlichen Interesse oder den Menschenrechten verpflichtet, sondern legen ausschließlich den privilegierten Investitionsschutz aus. Inländische Unternehmen werden im Vergleich eklatant diskriminiert. Daher bleibt unsere Kernkritik an diesem Regime unverändert aufrecht.
Wir lehnen jegliche Sonderklagerechte für Konzerne in bilateralen Abkommen wie TTIP, CETA etc. vehement ab, da diese Konzernen ermöglichen,
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Es gibt auch eine Reihe weiterer Initiativen, die Sie unterstützen können:
CETA-Broschüren
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