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Dieser hohe und rasch einsetzende existenzielle Druck auf Arbeitsuchende führt nach empirischen Studien zu
Im Jahr 2020 haben rd. 608.000 beim AMS vorgemerkte Personen eine Arbeit aufgenommen und es wurden rd. 320.000 der dem AMS gemeldeten 392.000 offenen Stellen bzw. Lehrstellen besetzt.
Die Arbeitsvermittlung durch das AMS ist zunächst durch die Zumutbarkeitsbestimmungen des § 9 AlVG geregelt:
Die Regeln für die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld spielen eine weitere wichtige Rolle. Denn nach 20, 30, 39 oder 52 Wochen Arbeitslosengeld gilt als „zumutbares Entgelt“ der jeweilige kollektivvertragliche Mindestlohn und es spielen berufliche Qualifikationen keine Rolle mehr. Der Großteil der Arbeitsuchenden hat einen Anspruch auf 30 Wochen Arbeitslosengeld-Bezug. 39 Wochen Arbeitslosengeld sind nur für über 40-jährige, 52 Wochen nur für über 50-jährige Arbeitslose mit langen Versicherungsdauern möglich.
Darüber hinaus ist der sogenannte „Einschaltgrad“ des AMS in den Stellenmarkt für die Vermittlungstätigkeit des AMS wichtig: Pro Jahr werden in Ö rd. 1,7 Mio. Arbeitsverhältnisse neu begründet – rund 50 % dieser Stellen werden dem AMS direkt (durch Stellenbesetzungsaufträge von Unternehmen) oder indirekt (durch Jobvermittlungsplattformen wie zuletzt „Alle Jobs“) bekannt.
Nicht zuletzt entscheidet aber die Qualität der Beratung durch AMS-Mitarbeiter:innen maßgeblich darüber, mit welcher neuen Beschäftigung eine Arbeitslosigkeit endet. Aktuell stehen dafür rechnerisch 11 Minuten pro Arbeitslosen pro Monat zur Verfügung.
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