Registrierung für freiberufliche Covid Tests nötig
Die AK rät, sich für das freiberufliche Anbieten und Durchführen von COVID-19 Testungen auf jeden Fall registrieren zu lassen.
Wir unterstützen Sie gerne.
Vorübergehender Entfall der Registrierungspflicht für angestellte Berufsangehörige, für die freiberufliche Berufsausübung muss auch während der Pandemie ein Berufssitz begründet werden.
Bis 31.12.2021 dürfen
auch Personen die nicht in das Gesundheitsberuferegister eingetragen sind, herangezogen werden, wenn diese
Die Veröffentlichung der entsprechenden Gesetzesbestimmung erfolgte im BGBl. I Nr 48/2021.
Wir empfehlen bereits jetzt einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, entweder online unter gbr-online.ehealth.gv.at (mit Handysignatur/Bürgerkarte) oder nach Terminvereinbarung persönlich in der AK Wien, damit es in weiterer Folge zu keiner Unterbrechung der Berufsberechtigung kommt.
Es gelten bis 31.3.2021 (längstens) folgende berufsrechtliche Sonderregelungen
Bitte wählen Sie Ihr Bundesland
Antragstellung, wenn Beschäftigung vor 31.12.2021 aufgenommen wurde:
Antragstellung ohne Arbeitsverhältnis:
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