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In den letzten Jahren explodierte die Menge an Daten, die produziert, gespeichert, analysiert und kombiniert wird. Und damit wuchs auch die Macht von Konzernen, deren Geschäftsgrundlage die kommerzielle Verwertung dieser Daten ist.
Wie die Grafik unten zeigt, erwirtschafteten 2013 vier große Internetkonzerne (Apple, Amazon, Google und Facebook) dreimal so viel Umsatz und mehr als zehnmal so viel Gewinn wie alle ATX Konzerne zusammen. Dabei kommen sie aber mit verhältnismäßig wenig Beschäftigten aus. Bei Facebook z.B. erwirtschaftete jeder Beschäftigte mehr als eine Viertelmillion US-Dollar Gewinn.
Diese Entwicklungen werfen große Fragen auf. Denn die hohe Wertschöpfung steht dabei einer sehr geringen Beschäftigung gegenüber: Was bedeutet dieser Trend für die zukünftige Beschäftigungswirkung? Wie können wir unter diesen Bedingungen künftig unsere Sozialsysteme finanzieren?
Dazu kommt, dass im Bereich der neuen digitalen Unternehmen (z.B. „Share Economy“) starke Monopolisierungstendenzen erkennbar sind. Weil diese Konzerne global agieren, ist eine lückenlose Besteuerung oder umfangreiche Regulierung umso schwieriger.
Aus 170 Facebook-Likes lassen sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die ethnische Herkunft das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und die politische Einstellungen eines Menschen ableiten. Und das ist nur ein kleines Beispiel dessen, was möglich ist.
Die kommerzielle Nutzung dieser Datenmengen birgt eine Reihe von Problem- und Gefahrenpotenzialen für die Gesellschaft und jeden Einzelnen. Oft wird in Diskussionen das Gefühl vermittelt, dass man den rasanten Entwicklungen im Bereich von Big Data eigentlich nichts entgegen setzen könnte und der Kampf um den Schutz von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten längst verloren wäre.
Ganz so ist es freilich nicht. Auch wenn die Probleme nicht einfach zu lösen sind: Natürlich gibt es Ansätze, um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken. Und es gibt zahlreiche sehr konkrete Vorschläge, die sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene anknüpfen.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung der AnbieterInnen muss klar geregelt werden und für die NutzerInnen auch klar identifizierbar und durchsetzbar sein:
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