Reisen in Corona-Zeiten - Vorsicht bei einer eventuellen Buchung!
Viele Konsumenten/-innen wollen weiterhin reisen. Durch Covid-19 haben sich viele Probleme mit Online-Buchungsplattformen, Fluglinien und Reiseveranstaltern gezeigt. Die Unternehmen wollten Rückforderungsansprüche von Konsumenten/-innen bei coronabedingt ausgefallenen Flügen oder Reisen nicht zahlen. Die AK-Konsumentenschützer raten zu besonderer Sorgfalt bei Planung und Buchung von Reisen!
Pauschalreisen haben Vorteile
- Kann eine Pauschalreise nicht durchführt werden, können Konsumenten/-innen den ganzen Reisepreis zurückverlangen. Dies gilt auch, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden.
- Kostenlos stornieren ist möglich, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände auftreten. Da in den meisten Ländern der Welt mit einer erhöhten Covid19 Gefahr zu rechnen ist, müssen Konsumenten/-innen das miteinbeziehen. Ein kostenloses Storno kann in diesen Fällen ausgeschlossen sein.
- Wird die Reise mangelhaft durchgeführt, kann der Preis im Rahmen der Gewährleistung gemindert werden.
- Österreichische und deutsche Reiseveranstalter müssen eine Kundengeldabsicherung vorweisen. Die Angaben zur Absicherung müssen in den Buchungsunterlagen aufscheinen. Diese Versicherung übernimmt bei einer Veranstalterinsolvenz die Rückzahlung oder springt ein, wenn wegen der Insolvenz zusätzliche Kosten für die Rückreise anfallen.
- Bei einem Anbieter aus Österreich oder einem inländischen Reisebüro, kommen österreichische Gesetze zur Anwendung. Bei Buchung im Reisebüro haben Kunden/-innen zu-dem zudem individuelle Beratung und Ansprechpersonen bei Problemen.
Direktbuchung von Flug und Unterkunft
Viele Konsumenten/-innen wollen individuell reisen und Flug und Unterkunft getrennt buchen. Es ist ratsam, den Flug direkt bei der Fluglinie zu buchen. Oft bieten Buchungsplattformen nur wenig oder keine Unterstützung und verrechnen hohe Servicegebühren.
Buchungen nach ausländischem Recht
Wird eine Unterkunft online oder über eine Plattform im Ausland gebucht, kommt der Vertrag nach dem jeweiligen Landesrecht zustande. Die Plattform ist nur der Vermittler. Die geltenden Gesetze können sich von den österreichischen Regelungen unterscheiden und die Rechtsdurchsetzung im Ausland ist erfahrungsgemäß schwierig
Ungewisse Umstände berücksichtigen
- Gestalten Sie Ihre Reise so flexibel wie möglich und leisten Sie keine höheren Vorauszahlungen als nötig.
- Ideal sind Tickets und Unterkünften, die kostenlos umbuch- oder stornierbar sind. Auch wenn die Preise höher sind!
- Informieren Sie sich über die Stornogebühren von Reiseveranstaltern und Unterkünften vor der Buchung.
- Bewahren Sie Reiseunterlagen auf und halten Sie Zusatzvereinbarungen (wie kostenloses Storno) schriftlich fest!
- Wenn zusätzliche Stornoversicherungen angeboten werden, checken Sie bestehende und hinterfragen Sie den Nutzen!
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- Reisereklamation
- Fluggastrechte bei Annullierung
- Fluggastrechte bei Überbuchung
- Fluggastrechte bei Verspätung
- Flugstorno: Rückforderung Steuern und Gebühren
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