Probleme beim Flug
Große Verspätung, kaputtes Gepäck, Überbuchung oder Annullierung: Worauf Sie bei Ärger mit dem Flug Anspruch haben und wie Sie Ihr Recht durchsetzen.
Nach dem Insolvenzantrag stellt die Fluglinie Niki alle Flüge ab sofort ein. Die AK Konsumentenschützer geben Tipps, was das für betroffene Flugreisende bedeutet. Pauschalreisende haben gegenüber DirektbucherInnen bei der Airline mehr Rechte.
„Bei einer Pauschalreise hat der Reiseveranstalter für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung zu sorgen“, sagen die AK KonsumentenschützerInnen. „Hier besteht im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen eine Insolvenzabsicherung.“ Die AK rät jedenfalls „mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen.“
Wer nur einen Flug bei Niki gebucht hat und noch nicht geflogen ist, bei dem verliert das Ticket seine Gültigkeit. „Reisende können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, allerdings ist bei einer Konkursforderung mit einer niedrigen Quote und mit Kosten zu rechnen“, so die AK KonsumentenschützerInnen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang das Datum der Flugbuchung:
Forderungen aus Flugstornierungen oder nicht erbrachten Zusatzleistungen (z.B. Sperrgepäck, nicht erhaltenes Essen) daraus müssen als Insolvenzforderung im deutschen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin angemeldet werden. Diese Anmeldung ist noch bis 1.2.2018 beim deutschen Insolvenzverwalter Dr. Flöther möglich. Die Forderungsanmeldung muss jedoch spätestens am 1.2.2018 beim Insolvenzverwalter auch einlangen.
Hier kann man sich wegen der Entgelt-Rückerstattung auch an den deutschen Insolvenzverwalter Dr. Flöther von Air Berlin wenden und die Erstattung aus dem Treuhandfonds begehren. Auch hier sollte zur Sicherheit die Frist vom 1.2.2018 eingehalten werden.
Unabhängig vom Datum der Flugbuchung sind andere Ansprüche (zB aus der Fluggastrechte-VO oder aus dem Montrealer Übereinkommen) betreffend Niki-Flüge, sofern Niki auch die ausführende Fluglinie ist, im österreichischen Insolvenzverfahren geltend zu machen. Diese Forderungsanmeldung ist noch bis 14.2.2018 beim Landesgericht Korneuburg möglich und kostet € 23,- (Gerichtsgebühr).
„Die Insolvenzen von Air Berlin und Niki zeigen die Notwendigkeit einer Insolvenzabsicherung auch für Fluglinien und nicht wie derzeit nur für Reiseveranstalter.“
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