Vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrages
Bausparern drohen hohe Spesen: Wer seinen Bausparer verfrüht kündigt oder das vereinbarte Sparziel nicht erreicht, den kommt das teuer zu stehen.
In Österreich gibt es 4 Bausparkassen, die mit unterschiedlichen Konditionen um Kunden werben. Sie können zwischen fixer und variabler Verzinsung wählen.
Der Staat zahlt seit 1.4.2012 eine Prämie zwischen 1,5% und 4% von der geleisteten Spareinlage bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 1.200. Die gesetzliche Mindestlaufzeit beträgt bei allen Bausparkassen sechs Jahre.
Alle vier Bausparkassen stellen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bauspargeschäft (AGBs) auf ihren Websites zur Verfügung. Die Bandbreite der Zinssätze, die Zinsanpassungsklauseln und die Spesen sind beispielsweise in den AGBs enthalten.
Die Bausparprämie beträgt für das Jahr 2019 unverändert 1,5% auf Ihre Einzahlungen, das sind maximal 18 Euro. Die Höhe der staatlichen Prämie ist nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern wird jährlich neu festgelegt. Die Höhe ist von der Zinsenentwicklung am österreichischen Kapitalmarkt abhängig. Die Bausparprämie – nicht jedoch die normale Verzinsung – ist von der KESt befreit. Jede Person kann nur einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen. Die Prämien-Gutschrift am Bausparkonto erfolgt jährlich im Nachhinein, exakt am 31. Jänner. Bei einem Bausparvertrag, der beispielsweise im Jänner 2015 eröffnet wurde, erfolgt die Gutschrift der staatlichen Prämie erstmals am 31.1.2016.
Bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages wird
Wird ein Bausparvertrag wegen der Schaffung von neuem Wohnraum vorzeitig aufgelöst, wird die Bausparprämie nicht rückverrechnet. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Darauf sollten Sie bei Abschluss eines Bausparvertrages achten:
Musterbriefe
Broschüren
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
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AK Tirol
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AK Wien
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