Ende der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen
Mit 31. Jänner 2021 ist der seit dem Frühjahr geltende Anspruch Bankkredite stunden zu lassen ausgelaufen.
Die Kreditstundungen laufen Ende Jänner aus. Aber die Corona-Krise ist immer noch da – viele Menschen wird es finanziell schleudern, warnt die AK. Damit die Schuldenfalle nicht zuschnappt, braucht es verlängerte Kreditstundungen bis Ende Juni plus einen „Schutzschirm“ für BankkundInnen.
Eine halbe Million Menschen steht ohne Job da, Hunderttausende sind in Kurzarbeit, ihr Einkommen ist geschrumpft. Das gesetzliche Stundungsrecht für Kredite endet mit 31. Jänner. Zudem dürfen Banken Kredite und Kontoüberziehungen auch nicht fällig stellen, wenn KonsumentInnen ihre Kredite stunden ließen. Ein Ende der Corona-Krise ist nicht in Sicht – daher sind auch weiter Schutzmaßnahmen nötig. „Woher sollen die Menschen das Geld nehmen, wenn es schon eng ist?“, fragt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Mit dem niedrigen Arbeitslosengeld ist es sehr schwer, alle laufenden Kosten zu zahlen.“
Auch in der AK Konsumentenberatung suchen KonsumentInnen schon Hilfe – sie wollen wissen, ob die Kreditstundungen verlängert werden. Zgubic: „Wir erhalten täglich Anrufe von Menschen, die auch über den 31. Jänner eine weitere Kreditstundung benötigen – weil sie nach wie vor arbeitslos oder in Kurzarbeit sind.“
„Das gesetzliche Stundungsrecht für Kredite und Kontoüberziehungen soll bis zum 30. Juni verlängert werden“, verlangt Zgubic. „Zusätzlich zur Verlängerung der Stundungen ist ein rasches, umfassendes Schutzpaket nötig. Der ‚Schutzschirm‘ für BankkundInnen soll schon während der Stundung gelten.“
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