
AK Erfolg gegen Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien
Die Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien hat ihren KundInnen 3,4 Millionen Euro beim Girokonto zu viel verrechnet. Die zahlt sie jetzt zurück. Das erreichte die AK.
Manfred Vogl hatte auf einmal über 60 Euro mehr auf seinem Konto. „Ich habe mich so darüber gefreut, dass ich den Kontoauszug gleich meinen Followern auf Twitter gezeigt habe“, erzählt der Leuchtendesigner. Und nicht nur er
freut sich – mit ihm auch rund 45.000 weitere InhaberInnen eines Kontos der
Raiffeisen Landesbank (RLB) NÖ-Wien, denen insgesamt 3,4 Millionen Euro
rückerstattet werden.
OGH gab AK Recht
Wie ist das möglich? Die AK hat gegen die RLB Klage wegen gesetzeswidriger
Klauseln eingebracht. Margit Handschmann vom Klagsteam der AK KonsumentenschützerInnen: „Der Oberste Gerichtshof hat unserer Klage
in fast allen Punkten recht gegeben und bestätigt, dass die RLB unzulässigerweise Entgelte, Mahnspesen und auch Zinsen verrechnet hat. Diese muss die Bank jetzt zurückzahlen.“ Und dass die Bank zahlt, hat Margit Handschmann jetzt schwarz auf weiß – auf dem Kontoauszug von Manfred Vogl.
Froh über AK-Klage
Manfred Vogl findet es gut, dass die AK geklagt hat: „Ich als Einzelner fühle
mich machtlos gegen Spesenerhöhungen der Banken. Es nützt auch nicht viel, sein Konto in so einem Fall zu kündigen, da andere Banken sich ähnlich verhalten. Daher finde ich es super, dass sich die AK hier engagiert“, sagt Vogl.
Positiv ist, dass die RLB von sich aus zu viel verrechnete Entgelte an die KundInnen überweist. „Meist müssen in solchen Fällen die KonsumentInnen das Geld selber zurückverlangen“, weiß Margit Handschmann. Sie verweist dabei auf den AK-Erfolg gegen Card Complete. Laut rechtskräftigem Urteil hat der Kreditkartenanbieter unter anderem unrechtmäßig eine Sperrgebühr von 40 Euro verrechnet und im April 2015 die Entgelte für fast alle Karten erhöht. Trotz Aufforderung zahlt Card Complete die verrechneten Entgelte nicht von sich aus zurück. Das müssen Betroffene selber fordern. Einen Musterbrief dafür finden Sie hier.
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