Junge Frau sitzt am Boden rundherum Umzugskartons © Antonioguillem, stock.adobe.com
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28.12.2021

Geld zurück für MieterInnen – Mietvertragsvertragsklauseln ungültig!

Die AK klagte sechs unrechtmäßige Vertragsklauseln zu Betriebskosten & Co. in den Mietverträgen der Erste Immobiliengesellschaft m.b.H. mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof (OGH) gaben nun der AK Recht. Die betroffenen MieterInnen bekommen wegen falscher Betriebskostenabrechnungen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro zurück, im Schnitt 760 Euro – ohne selbst klagen zu müssen.

Ungültige Klauseln bei Erste Immo 

Den Stein ins Rollen für die Überprüfung der Mietvertragsbestimmungen brachte eine erhebliche „Betriebskosten“-Nachzahlung eines Mieters. Er ließ daraufhin seinen Mietvertrag der Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH von der AK prüfen.

Die AK befand die „Betriebskosten“-Klauseln und eine Reihe anderer Bestimmungen für rechtswidrig. Da eine Abmahnung des Unternehmens nur teilweise den gewünschten Erfolg brachte, führte die AK einen Verbandsprozess gegen das Unternehmen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun: Die Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH darf bestimmte Vertragsbestimmungen nicht mehr verwenden und sich darauf auch nicht berufen.

Die in den Verträgen enthaltenen Klauseln der Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH sind also unzulässig. Betroffen sind rund 3.300 MieterInnen, wenn sie den Mietvertrag mit der Erste Immobilien Kapitalanlagegesellschaft oder einer ihrer Projektgesellschaften vor Dezember 2021 abgeschlossen haben.

Die unzulässigen Klauseln wurden bei 48 Wohnhausanlagen verwendet, die meisten davon in Wien und Graz. Es sind Wohnhäuser, die nicht dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegen, also frei finanziert errichtete Neubauten.

Nach dem Urteil reagiert die Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH schnell und unkompliziert: Die MieterInnen bekommen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro zurück. Im Durchschnitt sind das 760 Euro pro Haushalt. Künftig wird bei diesen Wohnungen der Betriebskostenkatalog im Sinne der Gerichtsentscheidungen angepasst.   

Wie kommen MieterInnen zu ihrem Geld?

Sie müssen nicht selbst bei Gericht klagen, um ihr zu viel bezahltes Geld zurück zu bekommen. Erste Immobilien Kapitalanlage GmbH wird die Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Gutschrift informieren. Die Beträge werden rasch und unbürokratisch bei der/den nächsten Vorschreibung/en abgezogen.

Die Höhe der Gutschrift beträgt bis zu 30 Prozent der in den letzten drei Jahren für Betriebskosten verrechneten Beträge. Sie ist abhängig von Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, der Wohnungsgröße und der Höhe der im Wohnhaus in den Jahren 2018 bis 2020 abgerechneten Betriebskosten.

Für MieterInnen, die in den Jahren 2018 bis 2020 an den unten genannten Adressen gewohnt haben, aber in der Zwischenzeit aus den Wohnungen schon ausgezogen sind: Sie sollen sich mit Angabe ihrer Daten bitte an service@ersteimmobilien.at wenden und das Guthaben für die Mietzeit  von 2018 – 2020 anfordern.

Adressen der betroffenen 48 Wohnhausanlagen

Graz Algersdorfer Straße 8 - 12
Graz Alte Poststraße 83 - 85
Wien. 12 Bonygasse 14
Wien, 5 Bräuhausgasse 62
Graz Brauquartier 15-17
Wien, 16 Brunnengasse 40-42
Wien, 21 Brünner Straße 10
Wien, 21 Brünner Straße 124-126
Wien, 14 Dreyhausenstraße 11-13
Graz Eckertstraße 30 c-f und i
Graz Eggenberger Gürtel 17
Wien, 10 Ettenreichgasse 40
Wien, 10 Favoritenstraße 92
Graz Friedhofgasse 17
Innsbruck Fürstenweg 144 a-e
Wien, 21 Gerasdorfer Straße 131; Ruthnerg. 182
Bregenz Herbert Reyl Gasse 1, 3 und 5
Wien, 17 Hernalser Hauptstraße 119
Wien, 10 Herndlgasse 7
Wien, 23 Hilde-Spiel-Gasse 4
Klagenfurt Hubertusstraße 73,75
Graz Idlhofgasse 40
Wien, 22 Janis-Joplin-Promenade 22 
Wien, 11 Kaiser Ebersdorfer Straße 8
Wien, 17 Kalvarienberggasse 57
Bregenz Kaspar Hagen Straße 2A
St. Pölten Kerensstraße 21-27
Wien, 5 Kohlgasse 44
Wien, 5 Krongasse 19
Wien, 10 Kudlichgasse 48-50
Wien, 10 Laaer Berg-Straße 47
Linz Lastenstraße 23
Wien, 21 Leopoldauerstraße 157 A
Linz Lindengasse 4, 6
Graz Mitterstraße 39-43
Wien, 10 Muhrengasse 53
Wien, 16  Musilplatz 15
Graz Oeverseegasse 20, 20a, 20b
Graz Olga-Rudel-Zeynek-Gasse 12, 14, 16, 18
Wien, 21 Rautenkranzgasse 39-41
Salzburg Schrannengasse 4
Wien, 16 Thaliastraße 102-104
Graz Ulmgasse 19 a-c, 21
Wien, 2 Vereinsgasse 10
Linz Weingartshofstraße 33-35
Linz Wiener Straße 175
Graz Zollgasse 3
Graz Zollgasse 5-11


Unsere Forderung

Andere VermieterInnen verwenden ähnliche oder gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Darin werden Betriebskosten unklar und völlig überschießend definiert. Die AK fordert daher alle diese VermieterInnen auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre MieterInnen zurückzuerstatten.  
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