Schnelltest: Bekomme ich weiter Gehalt?
Wenn Sie nicht zur Arbeit gehen können, stellt sich rasch die Frage nach Lohn und Gehalt? Gibt es weiterhin Geld? Wie viel? Wer bezahlt es?
Wir haben die häufigsten Möglichkeiten in einem Schnelltest dargestellt. Lesen Sie nach, und zögern Sie nicht, da wir natürlich nicht auf alle Varianten eingehen konnten, Ihre AK zu kontaktieren.
Übersicht
Arbeitsverhinderung | Werden Sie weiterhin bezahlt? | Muss der Arbeitgeber zustimmen? | Bekommt Ihr Arbeitgeber für Ihre Bezahlung einen Zuschuss? |
Sie sind an Corona erkrankt? | JA | NEIN | Ihr Arbeitgeber bekommt einen Zuschuss für Ihre Entgeltfortzahlung von der AUVA. |
Sie sind in Quarantäne? | JA | NEIN | Möglicherweise; je nach Rechtsgrundlage, auf die Ihre Quarantäne gestützt wird. |
Sie müssen ein krankes Kind pflegen? | JA | NEIN | NEIN |
Sie betreuen ein Kind, weil der Kindergarten oder die Schule geschlossen ist? („Sonderbetreuungsfreistellung“) | JA | JA | 1/3 Ihrer Lohnkosten wird dem Arbeitgeber ersetzt. |
Dürfen Sie bei Ihrem Kind zuhause bleiben, wenn die Betreuung in Kindergarten und Schule nicht möglich ist? | JA | NEIN | NEIN; der Arbeitgeber kann mit Ihnen aber eine Sonderbetreuungsfreistellung vereinbaren, die ihm einen tKostenersatz sichert. |
Dürfen Sie bei Ihrem Kind zuhause bleiben, wenn die Betreuung in Kindergarten und Schule möglich ist? | NEIN | ||
Wegen der Quarantänemaßnahmen können Sie nicht zur Arbeit kommen? (Verkehrsbehinderung ) | JA | NEIN | JA |
Ihr Betrieb wurde vom Arbeitgeber wegen Auftragsmangels geschlossen? | JA, bitte halten Sie schriftlich fest, dass Sie arbeitsbereit sind. | NEIN | |
Sie kommen grundlos Ihrer Arbeit nicht mehr nach? (z .B. HandelsmitarbeiterIn aus unbegründeter Angst vor Ansteckung) | NEIN, Sie müssen arbeiten. | ||
Sie kommen nicht zur Arbeit, weil Sie einer Risikogruppe angehören? (Achtung: ärztliches Attest nötig) | JA | JA (Freistellung, wenn Homeoffice & Schutz im Betrieb nicht möglich) | JA |
Sie werden umgestellt auf „Corona-Kurzarbeit“? (zeitweise Arbeitszeit von 0 % möglich (wenn im Kurzarbeitszeitraum mind. 10 % gearbeitet wird)) | JA | JA | JA |
Kontakt
Kontakt
Beratung in Ihrem Bundesland
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien