Gebührenbefreiungen
Sind haben ein geringes Einkommen? Sie können sich von einigen Gebühren befreien lassen und bestimmte Zuschüsse bzw. Beihilfen in Anspruch nehmen.
Sie sind arbeitslos und nehmen an einem Kurs oder einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Dann können Sie für diese Zeit eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) bekommen, falls Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe nicht ausreichen.
Sie sind arbeitslos und nehmen an einer Nach- oder Umschulung oder an einer Wiedereingliederungsmaßnahme im Auftrag des AMS teil? Dann gebührt Ihnen während dieser Zeit ein Zusatzbetrag (Pauschalersatz) zum Arbeitslosengeld von täglich 2,27 Euro.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
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