21.6.2018

Beschluss des Zukunftsprogramms

Das Zukunftsprogramm der Arbeiterkammern 2019 – 2023 wurde bei der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer in Feldkirch einstimmig angenommen. Die Arbeiterkammern haben sich auf Basis der Dialog-Initiative „Wie soll Arbeit?“ neue Schwerpunkte gegeben. Neben einer Digitalisierungs-Offensive soll es neue Leistungsschwerpunkte im Bereich Bildung, Pflege und Wohnen geben.

„Die Mitglieder bestimmen“

Unter diese Prämisse wurde das Zukunftsprogramm der Arbeiterkammern gestellt. Denn die Mitglieder finanzieren die AK, nicht die Politik. Der AK Beitrag bei einem mittleren Einkommen liegt bei 7 Euro netto, die Hälfte der Mitglieder zahlt weniger als diesen Betrag, mehr als 800.000 AK Mitglieder zahlen gar nichts, weil sie derzeit in Karenz sind oder ein sehr geringes Einkommen haben. Die Mitglieder stehen zur AK Umlage. Daher folgt das Zukunftsprogramm dem Prinzip: Mehr und verbesserte Leistungen für das gleiche Geld. 

Herzstück

Das Herzstück des Zukunftsprogramms ist eine Digitalisierungs-Offensive, denn für die AK ist klar: Auch die ArbeitnehmerInnen sollen vom digitalen Wandel profitieren. Aus diesem Grund werden zwei Fonds ins Leben gerufen. Über fünf Jahre sollen 150 Millionen Euro in einen Qualifizierungsfonds und einen Projektfonds Arbeit 4.0 fließen. Der Qualifizierungsfonds dient der Unterstützung von Beschäftigten, die sich weiterbilden möchten – je nach Bundesland auch in Kooperation mit Landesregierungen, Sozialpartnern oder Bildungseinrichtungen. Der Projektfonds Arbeit 4.0 soll Initiativen fördern, die Arbeitsplätze schaffen und Arbeitsbedingungen verbessern. Zudem soll das AK Beratungsangebot für Betroffene von Datenschutz-Verletzungen, Internet-Abzocke oder betrügerischen Inkasso-Schreiben ausgeweitet werden. 

Bildung, Pflege, Wohnen

In den drei Schlüsselbereichen Bildung, Pflege und Wohnen wird die Arbeiterkammer ihre Leistungen verstärken. So soll es unter anderem Beratung bei der Pflegegeld-Einstufung für die über 450.000 BezieherInnen geben, das Bildungsberatungsangebot für Jugendliche soll ausgebaut werden. Auch ehemalige AK Mitglieder – beispielweise PensionistInnen – sollen künftig AK Services in Anspruch nehmen können.

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