Geld bei Krankheit
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Wer krank wird, muss vom Arbeitgeber sein Entgelt weiterbezahlt bekommen. Entgelt ist nicht nur Lohn und Gehalt. Auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen, im Durchschnitt gerechnet, gehören dazu. Wie lange bezahlt werden muss, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist bei ArbeiterInnen und Angestellten verschieden. Zunächst muss die Firma das Entgelt voll zahlen, später zur Hälfte. Danach gibt es Krankengeld.
Genauere Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Abeitsrecht griffbereit“ in der Infobox.
Krankengeld
Das Krankengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Kranken ArbeitnehmerInnen gebührt ab dem 4. Tag der Erkrankung das Krankengeld. Ebenso haben versicherte freie DienstnehmerInnen Anspruch auf Krankengeld.
Höhe des Krankengeldes
Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Einkommen im letzten Monat vor der Erkrankung und von der Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung ab.
Gar kein Krankengeld gibt es für jene Zeit, für die ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des vor dem Krankenstand bezogenen Entgelts besteht. Sinkt der Anspruch auf die Hälfte des Entgelts, steht Ihnen die Hälfte des Krankengeldes zu. Sinkt der Anspruch unter die Hälfte des Entgelts, gibt es volles Krankengeld.
So lange gibt es Krankengeld
Krankengeld gibt es längstens 1 Jahr. Wer mindestens 13 Wochen wieder arbeitsfähig ist, hat einen neuen Anspruch.
Urlaubsanspruch und Krankenstand
Auch bei langen Krankenständen - wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht - gibt es den vollen Urlaubsanspruch. Ist also jemand zwei Jahre krank, entsteht trotzdem in beiden Jahren der volle Urlaubsanspruch.
Kein Anspruch auf Krankengeld
Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Lehrlinge ohne Entgelt, PraktikantInnen, Krankenpflege- und HebammenschülerInnen, PensionistInnen und BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld.
Krankengeld gibt es auch dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eigene Schuld, etwa durch Trunkenheit verursacht wird.
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