Integrative Berufsausbildung
Die Integrative Berufsausbildung ist vor allem für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule, Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und Jugendliche, die keine Lehrausbildung ohne besondere Unterstützung abschließen können.
Die Jugendlichen sollen einen beruflichen Abschlusses erhalten und sich in das Berufsleben eingliedern können.
- Berufsausbildung in einem Lehrberuf mit einer um bis zu zwei Jahren verlängerten Lehrzeitdauer. Der Abschluss erfolgt mit der Lehrabschlussprüfung.
- Berufsausbildung in einer Teilqualifikation eines Lehrberufes in einer Zeitdauer von ein bis drei Jahren.
Wer kommt für die integrative Berufsausbildung infrage?
Für die integrative Berufsausbildung kommen benachteiligte Personen (Personen, die nicht in eine reguläre Lehre vermittelt werden konnten) in Betracht sofern sie einer der folgenden Gruppen angehören:
- Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule, die zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
- Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss, oder
- behinderte Menschen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetztes (Landesbehindertengesetzes), oder
- Personen, bei denen aus ausschließlich persönlichen Gründen angenommen werden muss, dass für sie keine Lehrstelle gefunden werden kann.
Ausbildungsort
Die Ausbildung soll vorrangig in Lehrbetrieben durchgeführt werden. Jugendliche, die im Rahmen der integrativen Berufsausbildung in einer verlängerten Zeitdauer ausgebildet werden, müssen die Berufsschule besuchen.
Während der Ausbildung im Rahmen einer Teilqualifizierung besteht das Recht bzw. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule nach Maßgabe der festgelegten Ausbildungsziele.
Berufsausbildungsassistenz
Das Ausbildungsverhältnis ist durch eine Berufsausbildungsassistenz zu begleiten. BerufsausbildungsassistentInnen begleiten und unterstützen dabei benachteiligte und behinderte Jugendliche während der Ausbildung im Betrieb und der Berufsschule.
- Begleitung und Unterstützung des Ausbildungsverhältnisses. Die AssistentInnen leisten dabei einen Beitrag zur Lösung von sozialpädagogischen, psychologischen und didaktischen Problemen im Rahmen der Ausbildung.
- Mitwirkung bei der Festlegung der Ausbildungsziele vor Beginn der Ausbildung. Die Ziele der integrativen Berufsausbildung werden dabei gemeinsam mit Erziehungsberechtigten, Lehrbetrieben oder Ausbildungseinrichtungen, unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters festgelegt.
- Abnahme von Abschlussprüfungen gemeinsam mit ExpertInnen am Ende der Ausbildung für Jugendliche, die in Teilqualifizierungen von Berufsbildern ausgebildet werden.
- Unterstützung bei einem Wechsel in der Ausbildung, wenn dieser Wechsel für die betreffenden Jugendlichen notwendig ist.
Abschluss der integrativen Berufsausbildung
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten die integrative Berufsausbildung abzuschließen:
- bei verlängerter Lehrzeitdauer: Lehrabschlussprüfung
- bei Teilqualifikation: Abschlussprüfung über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den zwölf letzten Ausbildungswochen. Die erreichte Qualifikation wird durch BerufsexpertInnen und einem Mitglied der Berufsausbildungsassistenz festgestellt.
Entlohnung und Sozialversicherung während der Ausbildung
Benachteiligte oder behinderte Jugendliche die in einen Lehrbetrieb einen Beruf erlernen, erhalten während der Ausbildung eine Lehrlingsentschädigung, deren Höhe durch den Kollektivvertrag geregelt ist.
Erfolgt die Ausbildung in anderen Einrichtungen (besonderen selbstständigen Ausbildungseinrichtungen nach § 30 BAG) und nicht in einem Unternehmen, so wird üblicherweise eine Beihilfe im 1. und 2. Lehrjahr in der Höhe von € 240 und ab dem 3. Lehrjahr in der Höhe von € 555 pro Monat ausbezahlt. Diese Beihilfe wird auch "Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes" (DLU) genannt.
Während der gesamten Ausbildung besteht darüber hinaus Sozialversicherungspflicht. Es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und Freifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe.
