Vorzeitiger Austritt

Ein vorzeitiger Austritt ist die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer.

Liegt ein Austrittsgrund vor, ist der Austritt berechtigt erfolgt. Liegt kein Austrittsgrund vor, ist der Austritt unberechtigt erfolgt.

Achtung: Gleichgültig, ob Ihr Austritt berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist, wird das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet.

zum Seitenanfang

Gründe für einen berechtigten vorzeitigen Austritt

Die zwei häufigsten Fälle eines berechtigten vorzeitigen Austrittes sind Entgeltvorenthaltung und gesundheitliche Gründe.

Entgeltvorenthaltung

Der Arbeitgeber ist hier mit der Zahlung von wesentlichen Entgeltbestandteilen im Verzug. Sie müssen dem Arbeitgeber schriftlich eine 10-14-tägige Nachfrist setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist nicht das gesamte ausständige Entgelt ausbezahlt wird, den Austritt anzudrohen.

Nach Ablauf der Frist müssen Sie bei Ihrer Bank prüfen, ob der Arbeitgeber das gesamte ausständige Entgelt überwiesen hat. Weiters müssen Sie beim Konkursgericht nachfragen, ob über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Ist bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist ein vorzeitiger Austritt wegen Entgeltvorenthaltung nicht mehr möglich. Dies wäre ein unberechtigter Austritt!

Ist hingegen das ausständige Entgelt nicht bezahlt worden und auch kein Insolvenzverfahren eröffnet, so können Sie nun den vorzeitigen Austritt erklären.

Gesundheitliche Gründe

Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung der konkreten Tätigkeit zu gesundheitlichen Schäden führt bzw. solche Schäden drohen.

Sie müssen ein fachärztliches Gutachten einholen, welches die gesundheitliche Belastung im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung darstellt und die Aufgabe dieser Tätigkeit dringend empfiehlt.


Legen Sie dieses Gutachten dem Arbeitgeber vor. Weiters müssen Sie dem Arbeitgeber schriftlich eine Frist setzen, innerhalb welcher er Ihnen einen anderen Arbeitsplatz anbieten kann. Dieser neue Arbeitsplatz darf natürlich Ihre Gesundheit nicht gefährden.

Ob Sie nun diesen Ersatzarbeitsplatz annehmen müssen, hängt vom Inhalt Ihres Arbeitsvertrages ab.

Erhalten Sie keine Ersatzarbeitsplatz angeboten, so können Sie den vorzeitigen Austritt erklären.

Achtung: Ein Austritt aus gesundheitlichen Gründen kann letztlich zu einem ungerechtfertigten werden. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber das Austrittsrecht bestreitet und im Gerichtsverfahren der gerichtliche Sachverständige ein für Sie als Arbeitnehmer negatives Gutachten erstellt.

Vor einem Austritt aus gesundheitlichen Gründen sollten Sie daher mit einem AK-Rechtsexperten den konkreten Sachverhalt abklären. Ist der Austritt nämlich unberechtigt erfolgt, sind schwerwiegende Konsequenzen möglich (z.B. Verlust der Abfertigung - nach altem Abfertigungsrecht-, Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers).

zum Seitenanfang

Unberechtigter vorzeitiger Austritt

Ein Austritt ist unberechtigt, wenn kein im Gesetz genannter Austrittsgrund vorliegt.

Haben Sie z.B. eine "bessere" Arbeit in Aussicht und müssen dieses neue Arbeitsverhältnis sofort antreten, so ist dies kein Grund, das bestehende Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und des –termins zu lösen.

Wenn Sie den Kündigungstermin und/oder die Kündigungsfrist nicht einhalten, hat dies die selben negativen Folgen wie ein unberechtigter Austritt.

zum Seitenanfang

Kündigungsentschädigung

Die Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatzanspruch. Sie umfasst alle Ansprüche, die Ihnen bei einer ordnungsgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber zustehen würden.

Im Falle eines vom Arbeitgeber verschuldeten berechtigten vorzeitigen Austritts haben Sie Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung. Das heißt, der Arbeitgeber muss alles zahlen, was Sie während der fiktiven Kündigungsfrist verdienen würden (Gehalt, Überstunden im Durchschnitt, anteilige Sonderzahlungen) bzw. an Anwartschaften erworben hätten. Beispielsweise einen höheren Abfertigungsanspruch oder zusätzliche Urlaubstage.

Wenn z.B. mit der fiktiven Kündigungsfrist eine 5-jährige Dienstzeit vollendet wird, haben Sie Anrecht auf 3 anstatt 2 Monatsentgelte als Abfertigung (nach altem Abfertigungsrecht).

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

1 + 6 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.