Vorsicht, Kostenfalle Privatkredit!

Banken informieren schlecht. Das zeigt eine AK Mystery Shopping Erhebung bei 15 Banken für Kreditangebote. Konkret: Zinsunterschiede bei Krediten von bis zu vier Prozent; Banken knausern mit Angaben über die Zinsanpassung; Kontospesen bleiben immer wieder im Dunklen; Tilgungspläne fehlen oft; manche Banken verzichten auf schriftliche Informationen; Banken verlangen fast immer verpflichtenden Abschluss einer Kreditversicherung – manchmal gibt’s überhaupt nur unverbindliche Angebote; häufig keine Versicherungs-Prämieneinrechnung in die Kosten und Effektivzinsberechnung.

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Banken geizen mit Infos

„Wer einen Kredit aufnehmen will, muss damit rechnen, dass er teurer wird, als die Banken angeben“, kritisiert AK Konsumentenschützer Harald Glatz. „Denn Angebote, die alle Kosten enthalten, sind Mangelware. Der Konsument hat kein vollständiges Bild über Zinsen, Nebenkosten oder Versicherungsprämien“, resümiert Glatz. Er rät, „Zinsen und Spesen verhandeln und auf Nebenkosten achten, da kann einiges gespart werden.“

Die KonsumentInnen brauchen klare Informationen. Es ist wichtig, dass im neuen Verbraucherkreditgesetz, das jetzt als Entwurf vorliegt, wichtige konsumentenrelevante Anliegen berücksichtigt werden, verlangt die AK. Die EU Verbraucherkreditrichtlinie – als Basis für die neuen Vorschriften – gibt dem österreichischen Gesetzgeber dazu auch einige Möglichkeiten.

Verdeckt unterwegs

Die AK hat in 15 Banken in Wien Angebote für einen 10.000 Euro Privatkredit bei fünfjähriger Laufzeit und einen 30.000 Euro Privatkredit bei zehnjähriger Laufzeit eingeholt. Mit dem Kredit soll eine Wohnungseinrichtung finanziert werden.

Bei der Mystery Shopping Erhebung hat die AK pro Kredit je acht Offerte ausgewertet. Insgesamt sind neun Banken enthalten, da die Angebote von Bawag und PSK zusammengefasst wurden: BA CA, Bawag/PSK, Erste Bank, Hypo NÖ, Raiffeisen NÖ Wien, Santander Bank, Volksbank Wien, WSK, Oberbank.

Zusätzlich kontaktierten die Testkäufer fünf Direktbanken. Generali und ING Diba schickten ein Offert. livebank.at und autobank.at boten nicht an, weil Privatkredite nicht zu ihrer Produktpalette zählen. Kein Offert erhielt die AK von der easybank.

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Draufzahlen und mickrige Informationen

1. Ein 10.000 Euro Kredit für fünf Jahre von einer Filialbank

Wer einen 10.000 Euro Kredit bei einer Filialbank aufnehmen möchte, muss mit großen Zinsen- und Spesenunterschieden rechnen:
  • Nominalzinssatz: 3,99 bis 7,61 Prozent
  • Bearbeitungsgebühr: ein bis vier Prozent
  • Kontospesen: 5,49 bis 14,73 Euro pro Quartal
  • Sonstige Kosten: etwa Kreditprüfkosten 21 Euro

Schwarz auf weiß oder doch nicht

Fünf (BA CA, Bawag/PSK, Erste Bank, Raiffeisen NÖ Wien, Volksbank Wien) der acht besuchten Banken lieferten schriftliche Angebote – manchmal war jedoch ein zweiter Besuch bei der Bank erforderlich. WSK Bank, Santander Bank und Hypo gaben nur mündliche Konditionen bekannt.

„Die AK Testkäufer bekamen von keiner einzigen Bank einen verbindlichen Ver-tragsentwurf, obwohl ihn der Kreditwerber auf Verlangen laut Bankwesengesetz bekommen muss“, erklärt Glatz.

Zinsen, Spesen & Co – löchrige Angaben

Die Angebote waren sehr lückenhaft: Sechs von acht Banken (BA CA, Ba-wag/PSK, Erste Bank, Raiffeisen NÖ Wien, Santander Bank, Volksbank Wien) machten Angaben zum Effektivzinssatz und zur Gesamtbelastung. Allerdings teilte die Santander Bank mündlich einen Effektivzinssatz mit, der nicht nachvollziehbar war (9,98 Prozent). Keine dieser gesetzlich vorgesehenen Kostenangaben waren von der WSK und Hypo NÖ.

In fünf Offerten gab es keine Angaben zu den Kontospesen: Erste Bank, Hypo NÖ Raiffeisen NÖ Wien, Santander Bank, Volksbank Wien, WSK. Nur BA CA, Raiffeisen Wien NÖ und Bawag/PSK teilten die Spesen pro Quartal mit.

Nur in zwei Offerten (BA CA, Erste Bank) war ein Tilgungsplan enthalten. Er zeigt, welche Kosten- oder Zinszahlungen anfallen und wie sich die Restschuld im Zeitverlauf entwickelt.

Kreditversicherung: nötig, aber Angaben fehlen

Der Großteil der Banken machte im Beratungsgespräch klar, dass eine Ablebens-versicherung für den Kreditvertragsabschluss notwendig ist. Nur die Volksbank Wien ließ es den Kunden offen, ob er eine Versicherung abschließen will. Ein generelles Manko: Schriftliche Angebote über die angesprochene Kreditschuldversicherung gab es kaum.

Nur in jedem zweiten Kreditangebot waren zumeist eher dürre Prämienangaben zu der abzuschließenden Lebens- oder Ablebensversicherung zu finden, allerdings ohne nähere Informationen zur Versicherungssumme, Laufzeit oder sonstigen Eckdaten zum Versicherungsvertrag: BA CA, Hypo NÖ, Raiffeisen NÖ Wien, Santander Bank, Volksbank Wien. Die Prämienunterschiede für die verlangte Kreditrestschuld-Versicherung sind groß, etwa bei einmaliger Prämie zu Vertragsbeginn 119,77 bis 380,70 Euro. „Konsumenten sollen Vergleichsangebote bei den Versicherungen einholen. Das kann sich lohnen“, rät Glatz.

Die Erste Bank und Raiffeisen berücksichtigten die Ablebensversicherung als Kostenfaktor in der Effektivzinssatzberechnung.

Bonität: wenig Aufklärung

Zur Bonitätseinstufung hörten die AK TestkäuferInnen wenig: Die Einkommenshöhe, die Dauer des Angestelltenverhältnisses wie bereits bestehende Kredite beeinflussen die Bonität. In der Erste Bank hörte der Testkäufer beim Erstgespräch, dass er als Nicht-Kunde automatisch die schlechtere Bonität habe („C-Kunde“).

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2. Ein 30.000 Euro Kredit für zehn Jahre von einer Filialbank

Bei einem 30.000 Euro Kredit differieren die Zins- und Spesen ebenfalls sehr stark:
  • Nominalzinssatz: 4,75 bis 8,02 Prozent
  • Bearbeitungsgebühr: ein bis vier Prozent
  • Kontospesen: 5,49 bis 16,08 Euro
  • Sonstige Kosten: Kreditprüfkosten, Drucksorten, Bonitätsprüfung, Kosten für Genossenschaftsanteil

Sechsmal schriftlich, zweimal mündlich

Zwei der acht besuchten Banken boten kein schriftliches Angebot an: Santander, WSK. Die AK TesterInnen bekamen die Informationen mündlich und oft erst auf ausdrückliche Nachfrage. BA CA, Bawag/PSK, Erste Bank, Raiffeisen NÖ Wien, Volksbank Wien und Oberbank gaben schriftliche Angebote her.

Zinsen, Spesen & Co – kaum brauchbare Daten

In drei von acht Offerten fehlten die Kontospesen: Erste Bank, Santander, Volksbank Wien. In der WSK Bank wurden die Spesen nur auf mündliche Nachfrage bekanntgegeben. Auch über Zinsanpassung, Prämienangaben oder Tilgungsplan erhielten die AK TesterInnen nur wenig brauchbare Angaben. Lediglich bei BA CA, Erste Bank, Raiffeisen NÖ Wien, Oberbank gab es einen Tilgungsplan.

Kreditversicherung: keine schriftlichen Angebote

Sieben von acht Banken verlangten zumindest den Abschluss einer Kreditschuldversicherung. Die Volksbank Wien ließ offen, ob der Kunde eine Besicherung des Kreditvertrages über eine Kreditrestschuldversicherung wünscht. Keine einzige Bank gab den AK TesterInnen ein schriftliches gesondertes Angebot über die Kreditschuldversicherung in die Hand. „Konkrete und damit nachvollziehbare Prämienangaben und Versicherungssummen blieben Mangelware“, kritisiert Glatz.

In zwei von acht Offerten war die Restschuldversicherung als Kostenfaktor nachvollziehbar in der Effektivzinsberechnung berücksichtigt: Erste Bank, RLB.

Bonität: eher allgemeine Informationen

Die TestkäuferInnen erhielten nur in der BA CA-Filiale einen präzisen Hinweis auf ihre Bonitätseinstufung („4 minus Grün“). In den meisten Fällen hieß es höchstens, dass der Zinssatz vom „Einkommen“, der „Bonitätsprüfung“, „sonstigen Krediten“ oder „Sicherheiten“ abhänge. Auskünfte über die Bonitätseinstufung des Kunden wurden somit zumeist nicht bekanntgegeben. Die TesterInnen erhielten nur allgemeine Hinweise zur Bonitätsprüfung, aber keine Details.

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3. Ein 10.000 Euro Kredit für fünf Jahre von einer Direktbank

Zwei der fünf Direktbanken – Generali, ING Diba – legten ein Angebot. Von der easybank kam kein Offert, livebank.at und autobank.at vergeben keine Kredite.

ING Diba schickte ein Kreditoffert, dem auch Vertragsbedingungen beigefügt waren. Allerdings fehlte im Angebot die verpflichtende Angabe der Gesamtbelastung. Die Generali-Bank antwortete prompt. Sie lieferte auf die Anfrage jedoch nur ein (unverbindliches) Konditionenblatt, in dem zwar etliche Informationen angeführt waren, jedoch eine gemäß Bankwesengesetz verpflichtende Angabe für einen effektiven Jahreszinssatz fehlte.

zum Seitenanfang Auffällig: Das kann einem Kreditwerber unterkommen
  • Die WSK Bank war nicht bereit, den Testkäufern ein schriftliches Offert auszuhändigen. Er hörte, dass er dem Kundenbetreuer seine E-Card aushändigen müsse. Die sei notwendig, um zu sehen, ob er versichert sei.
  • In einer Filiale der Erste Bank hieß es, dass der Kreditwerber einen „zwingenden Kontowechsel“ vornehmen müsse. Und weiters erhielt der Testkäufer die Auskunft: „Sie sind kein bestehender Kunde bei uns, damit sind Sie automatisch ein C-Kunde mit schlechtester Bonität.“
  • Die easybank schickte zwar kein Offert, dafür jedoch Werbematerial per Post.
  • Die ING Diba übermittelte zwar ein umfangreiches Offert mit Beilagen, aber die gesetzliche vorgesehene Information über die Gesamtbelastung fehlte.
  • In der Santander Bank hörten die AK-Testkäufer unisono: „Schriftlich gibt es nix.“
  • In einem Bawag-Offert rechnete der Kundenberater mehrere Offertvarianten mit und ohne Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung – jedoch beide Offerte mit dem identen, das heißt gleich hohen Effektivzinssatz.
  • Die Raiffeisenbank gab dem AK-Testkäufer ein Offert für einen Wohnkredit. Alle anderen Banken boten Konsumkredite (ohne hypothekarische Besicherung) an.
  • Die Volksbank rechnete in einem Internet-Ausdruck vor, dass die Versicherungsprämie „nur 0,53 Euro pro Tag“ kostet. Umgerechnet auf ein Monat sind das in Summe immerhin 15,90 Euro.
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Klare Kostenangaben vor Vertragsabschluss

Die Verbraucher müssen vor Vertragsabschluss einen genauen Tilgungsplan bekommen. Es müssen im effektiven Zinssatz alle möglichen Kosten und Nebenkosten klar aufgeschlüsselt werden. Auch die Kosten der Restschuldversicherung müssen eingerechnet werden. Die Infos muss der Verbraucher vor Vertragabschluss unentgeltlich erhalten.

Mehr Kreditarten ins Gesetz reinnehmen

In das Verbraucherkreditgesetz müssen auch Hypothekarkredite und Finanzierungsleasing hinein. Nötig sind ergänzende Bestimmungen für Fremdwährungskredite und Kredite mit Tilgungsträgern.

Strafen bei Verletzung von Rechtsvorschriften

Neben Verwaltungsstrafen sind zusätzlich zivilrechtliche Sanktionen vorzusehen. Die Richtlinie verlangt wirksame und abschreckende Sanktionen, hier ist an eine Zinssatzreduktion zu denken, wenn zentrale Informationspflichten verletzt werden.

Vorzeitige Kreditrückzahlung nicht behindern

Wer früher als vereinbart seinen Kredit zurückzahlen will, soll das auch tun dürfen. Vertragsstrafen (Pönalen) sollen weitestgehend vermieden oder entschärft werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass Rückzahlungen unter 10.000 Euro jedenfalls ohne Kosten möglich sein sollen.

Kreditwerbung darf nicht irreführend sein

Um Lockvogelwerbung zu verhindern, muss das Gesetz sicherstellen, dass nicht mit unrealistisch niedrigen Zinsen geworben werden darf. Nur wenn Kreditkonditionen zwei Drittel der angesprochenen Kreditwerber auch tatsächlich offen stehen, soll eine Werbung mit einem bestimmten Zinssatz erlaubt sein.

Mehr Pflichten für Kreditvermittler

Es darf keine Ausnahmen vom Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag geben. Auch bei Hypothekarkrediten und Leasingverträgen soll es ein Rücktrittsrecht geben. Parallel zur Einführung des Rücktrittsrechts beim Kreditvertrag soll ein kostenloser Rücktritt vom Kreditvermittlungsvertrag möglich sein, da diese Verträge oft spontan und bereits beim Erstkontakt mit dem Vermittler abgeschlossen werden. Bei Stornierung des Vermittlungs-Vertrages – auch nach einem oder zwei Tagen – verrechnen die Kreditvermittler in der Regel hohe Provisionen. Die Rücktrittsfrist sollte wie beim Kreditvertrag 14 Tage sein.

Schriftlicher Kreditvertrag

Die Schriftlichkeit bei Verbraucherkrediten stellt eine wichtige Warnfunktion dar. Eine solche Warnfunktion muss unbedingt beibehalten werden. Der Abschluss des Vertrages in elektronischer Form soll ausgeschlossen bleiben.

Verbraucherschutzniveau aufrechterhalten

Durch die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es auch Änderungen im Konsumentenschutzgesetz geben. Dadurch darf es zu keinen Lücken im Verbraucherschutzniveau kommen. Wichtige Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes müssen aufrecht bleiben.

Schlichtungsstelle für Kreditfragen einrichten

Auf Grund der vielen Kreditanfragen von Verbrauchern bei Arbeiterkammern oder VKI ist eine ausreichend dotierte und mit genügend Personal ausgestattete, unabhängige Schlichtungs- und Beratungsstelle notwendig. Die AK ist dafür, dass diese von der Finanzbranche finanziert werden soll – ähnlich wie das auch bei der RTR-Telefonschlichtung durch die Telekombetreiber der Fall ist.

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