Fußangeln in Vertragsklauseln von TV-Shops
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Im Schnitt 8 gesetzwidrige Klauseln pro Vertrag
Wer eine Handtasche im TV-Shop bestellt, hat keine Garantie, dass sie so aussieht wie in der Sendung. Das steht so oft im Vertrag drinnen. Eine Überprüfung der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen von sieben TV-Shops zeigt: Die Vertragsklauseln sind nicht immer „astrein“. Durchschnittlich gibt es acht gesetz-widrige Klauseln pro Vertrag. Die AK bereitet gerade Abmahn-verfahren gegen die betroffenen Unternehmen vor.
185 Klauseln unter der Lupe
„Teleshopping zählt zu den Geschäften im Fernabsatz“, sagt AK Konsumentenschützerin Anja Mayer. Wie steht es um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TV-Shops? Die AK hat 185 Klauseln unter die Lupe genommen. Davon verstoßen nach Ansicht der AK 60 gegen das Konsumentenschutzgesetz, Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, Datenschutzgesetz und Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht.
Im „schlimmsten“ Vertrag 13 unrechtmäßige Klauseln
Im „besten“ Vertrag finden sich drei unrechtmäßige Klauseln, im „schlimmsten“ Vertrag 13. Es kommt vor, dass eine Klausel mehrere Gesetzesverstöße enthält. Positiv: Die für den Fernabsatz maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen – vor allem zum Rücktrittsrecht – werden im Wesentlichen eingehalten.
Drei Beispiele für gesetzwidrige Klauseln:- Produktinfo: Die Vorstellung der Waren im Fernsehen, eine Bezugnahme auf bestimmte technische Regeln oder Angaben oder sonstige Beschreibungen und Abbildungen der Ware in den Angeboten und Prospekten ist nur Eigenschafts-beschreibung und keine Beschaffenheitsgarantie. Die Klausel verletzt das Konsumentenschutzgesetz. Warenbeschreibungen des Unternehmens in TV-Sendungen sind verbindlich. Wenn das Produkt anders ist, als beschrieben, kann der Verbraucher die Mängel als Gewährleistungsanspruch geltend machen.
- Datenschutz: Wir behalten uns vor, die Daten auch an andere namhafte Unternehmen und Institutionen zu Werbezwecken weiterzuleiten. Das verstößt gegen das Datenschutzgesetz. Die Weitergabe von persönlichen Daten des Verbrauchers ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Verbraucher muss genau informiert werden, welche seiner Daten an welche Unternehmen weitergegeben werden.
- Gewährleistung: Bei mangelhafter Ware sind Sie verpflichtet, das Unternehmen umgehend davon in Kenntnis zu setzen“. „Das ist unzulässig und geht gegen das Konsumentenschutz-gesetz. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte dürfen weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Die Gewähr-leistungsrechte des Verbrauchers gelten unabhängig davon, ob er die Ware auf allfällige Mängel prüft.
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