Unternehmen und Menschenrechte

Die grundlegenden Arbeitsstandards und Menschenrechte sind auch in weniger entwickelten Ländern von der Wirtschaft einzuhalten! Mit umfassenden Maßnahmen wollen wir eine bessere Durchsetzung arbeitsrelevanter Menschenrechte zum Durchbruch verhelfen!

Menschenrechte werden missachtet

Die Verletzung grundlegender Arbeitsstandards und Menschenrechte in Entwicklungs- und Schwellenländern durch transnationale Unternehmen ist in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Thema der Menschenrechtsdiskussion geworden. Das grundsätzliche Problem liegt darin, dass viele Industrie-Staaten, in welchen die transnationalen Konzerne ihren Sitz haben, zwar generell ihre rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte anerkennen, jedoch immer wieder auf die Unmöglichkeit verweisen, die Menschenrechte auch durchzusetzen: Sei es dadurch die Tätigkeit “ihrer” Konzerne auch außerhalb des eigenen Staatsgebietes durchzusetzen, sei es dadurch die gesamte Zulieferkette zu überwachen.

In den Entwicklungs- und Schwellenländern, in welchen die Verletzungen von Menschenrechten und Arbeitsstandards in großem Ausmaß stattfinden, fehlen oft die entsprechenden Möglichkeiten für eine effektive Vorgangsweise. Zudem werden niedrige Arbeits- und Sozialstandards sogar bewusst als Wettbewerbsvorteil eingesetzt, um ausländische Investoren anzuziehen. Davon dass Verletzungen arbeitsrelevanter Menschenrechte vor einen internationalen Menschenrechts-Gerichtshof (etwa vergleichbar dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag) gebracht werden können, ist die politische Debatte noch meilenweit entfernt. Was übrig bleibt ist in den meisten Fällen eine Regelungslücke: Die Konzerne haben mit keinen Konsequenzen zu rechnen, wenn sie arbeitsrelevante Menschenrechte missachten.

Verantwortung der Unternehmen

Um diese Regelungslücke zu schließen wurde in den vergangenen Jahren von vielen Akteuren eine direkte Verantwortung der Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte gefordert. Aber auch diese Forderung hat ihre Schwachstellen. Olivier De Schutter, UN-Sonderbeauftragter für das Recht auf Nahrung, wies erst jüngst auf einer Konferenz zum Thema “Transnationale Unternehmen und Menschenrechte” in Berlin auf ein Paradoxon dieser Forderung hin: Je mehr auf eine direkte Verantwortung der Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte gepocht wird, desto mehr wird die primäre Verantwortlichkeit der Staaten vernachlässigt, private Akteure zu überwachen und für eine Einhaltung der Menschenrechte Sorge zu tragen.

Auf nationaler und internationaler Ebene wurde in den vergangenen Jahren unterschiedliche Ansätze erarbeitet, um das Problem der schwerwiegenden Arbeits- und Menschenrechts-Verletzungen zu bekämpfen. Viele der Initiativen auf internationaler, regionaler, nationaler und Branchen-Ebene setzten den Fokus auf Corporate Social Responsibility (CSR)-Projekte. Der große Nachteil all dieser Initiativen ist, dass sie an einer freiwilligen Teilnahme der transnationalen Konzerne anknüpfen.

Durchsetzbarkeit arbeitsrelevanter Menschenrechte

In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es in den vergangenen Jahren zumindest Einzelinitiativen, um in den nationalen Rechtssystemen Maßnahmen zu verankern, die zu einer besseren Durchsetzbarkeit arbeitsrelevanter Menschenrechte beitragen können, etwa im Bereich Unternehmensstrafrecht, Vergaberecht oder Berichtspflichten. Hier gilt es diese „Best practice“-Initiativen zu finden und auch für andere Staaten zu übernehmen.

Die neuen bilateralen Handelsabkommen der EU, welche die EU derzeit mit Südkorea, Indien und ASEAN, Zentralamerika und den Andenstaaten verhandelt, sind zumindest ein Schritt in die richtige Richtung, da sie ein Nachhaltigkeitskapitel mit bestimmten Menschenrechten, Arbeits- und Umweltstandards enthalten sollen. Auch den Verfahren nach dem US Alien Tort Claims Act, in welchen Schadenersatzforderungen gegen Unternehmen wegen Rechtsverletzungen in anderen Staaten vor US Gerichten eingebracht wurden, könnte eine Vorbildfunktion zukommen.

John Ruggie, UN Sonderbeauftragter für Menschenrechte

Einen wichtigen Part in der gegenwärtigen Diskussion spielen die Vereinten Nationen: Die Nominierung von John Ruggie als UN Sonderbeauftragter für Menschenrechte und Unternehmen im Jahr 2005 war ein klares Zeichen, dass dem Thema eine stärkere Verankerung in der internationalen Diskussion zukommen soll. Die Ruggie Berichte konnten zum einen dazu beitragen, zahlreiche Beispiele von Menschenrechtsverletzungen näher aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Zum anderen schlägt Ruggie unter dem Titel “Protect, Respect, Remedy” drei Wege vor, wie gegen Menschenrechtsverletzungen von transnationalen Konzernen vorgegangen werden soll: Erstens sollen die Staaten ihre menschenrechtliche Verantwortung sorgfältiger – auch über die nationalen Grenzen hinweg – wahrnehmen und Menschenrechte nicht getrennt von anderen Politikbereichen wie Handels- und Investitionsabkommen behandeln.

Zweitens betont Ruggie die Verantwortung der Unternehmen, denen Sorgfaltspflichten zukommen, und drittens fordert Ruggie einen leichteren Zugang der Opfer der Menschenrechts-Verletzungen zu Rechtsmitteln. Ein Aspekt, der in der bisherigen Diskussion zu diesem Thema noch klar vernachlässigt wird, ist die Einbindung anderer internationaler Institutionen, wie der WTO, des IWF und der Weltbank in die Verantwortung für Menschenrecht und grundlegende Arbeitsstandards. Ein wichtiger erster Schritt in diesem Zusammenhang wäre die Verankerung der acht ILO Kernarbeitsnormen in die WTO-Verträge.

Trotz zahlreiche Kritikpunkte, die immer wieder an der Arbeit des UN Sonderbeauftragter für Menschenrechte und Unternehmen vorgebracht wurden – etwa dass seine Vorschläge nicht weitreichend genug sind und zu vage bleiben – ist dennoch eines positiv festzuhalten: Ruggies Ansatz unterscheidet sich maßgeblich von Corporate Social Responsibilty-Initiativen und soft-law-Ansätzen, die bisher zu diesem Thema in der öffentlichen Diskussion im Mittelpunkt standen und wendet sich an unterschiedliche Handlungsebenen, denen unterschiedliche Aufgaben zukommen.

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