Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Spiegelglatter Gehsteig oder schneebedeckte Straße: Im Winter muss im Verkehr noch mehr aufgepasst werden. Doch was tu ich, wenn ich mich auf dem Weg zur Arbeit verletze?

Wenn Sie sich auf dem Weg zur Arbeit verletzen
  • verständigen Sie unverzüglich den Arbeitgeber
  • vergewissern Sie sich, ob von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber, behandelnder Arzt, Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt wurde
  • informieren Sie möglichst sofort auch Ihren Betriebsrat
Was als Arbeitsunfall gilt
  • ein Unfall am Arbeitsplatz, der durch die Arbeitstätigkeit verursacht werden.
  • ein Unfall auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen und zurück.
  • ein Unfall auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte. Auch Fahrgemeinschaften sowie Wege zum Geldinstitut sind geschützt.
  • ein Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Arzt und zurück.
  • ein Unfall auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Schule, zur Unterbringung der Kinder in fremde Obhut und zurück in die Arbeit oder nach Hause.
  • ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen oder Berufsvereinigungen (AK, ÖGB, Innungen etc.).
  • ein Unfall beim Besuch berufsbildender Kurse.
Als Arbeitsunfall außerhalb der beruflichen Tätigkeit gilt
  • ein Unfall bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern, die vom Arbeitgeber veranstaltet und bezahlt werden.
  • ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsmarktförderungs-gesetz. Beispiel: Ein Arbeitsloser verunglückt auf dem Hinweg zum oder Rückweg vom Vorstellungsgespräch, das ihm vom Arbeitsmarktservice vermittelt wurde.
  • ein Unfall bei der Hilfeleistung in Unglücksfällen, auch im Privaten. Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird - während er den Verwundeten eines Autounfalls Hilfe leistet - selbst verletzt.
  • ein Unfall bei der Ausbildung und Tätigkeit als ehrenamtlicher Helfer bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei den Wasserwehren und des Roten Kreuzes.
Soziale Absicherung nach Arbeitsunfällen: Die gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalles sind oft schlimm genug. Zumindest aber gibt es Hilfestellungen zur Sicherung der Existenz:
  • Die Verunglückten bekommen bei Bedarf eine Umschulung in einen anderen Beruf und
  • bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Unfallrente von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
  • Sollte der Unfall tödlich enden, erhalten die Angehörigen eine Hinterbliebenenrente
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