Unfall auf dem Weg zur Arbeit
-
|
Mehr
Spiegelglatter Gehsteig oder schneebedeckte Straße: Im Winter muss im Verkehr noch mehr aufgepasst werden. Doch was tu ich, wenn ich mich auf dem Weg zur Arbeit verletze?
Wenn Sie sich auf dem Weg zur Arbeit verletzen
- verständigen Sie unverzüglich den Arbeitgeber
- vergewissern Sie sich, ob von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber, behandelnder Arzt, Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt wurde
- informieren Sie möglichst sofort auch Ihren Betriebsrat
- ein Unfall am Arbeitsplatz, der durch die Arbeitstätigkeit verursacht werden.
- ein Unfall auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen und zurück.
- ein Unfall auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte. Auch Fahrgemeinschaften sowie Wege zum Geldinstitut sind geschützt.
- ein Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Arzt und zurück.
- ein Unfall auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Schule, zur Unterbringung der Kinder in fremde Obhut und zurück in die Arbeit oder nach Hause.
- ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen oder Berufsvereinigungen (AK, ÖGB, Innungen etc.).
- ein Unfall beim Besuch berufsbildender Kurse.
- ein Unfall bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern, die vom Arbeitgeber veranstaltet und bezahlt werden.
- ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsmarktförderungs-gesetz. Beispiel: Ein Arbeitsloser verunglückt auf dem Hinweg zum oder Rückweg vom Vorstellungsgespräch, das ihm vom Arbeitsmarktservice vermittelt wurde.
- ein Unfall bei der Hilfeleistung in Unglücksfällen, auch im Privaten. Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird - während er den Verwundeten eines Autounfalls Hilfe leistet - selbst verletzt.
- ein Unfall bei der Ausbildung und Tätigkeit als ehrenamtlicher Helfer bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei den Wasserwehren und des Roten Kreuzes.
- Die Verunglückten bekommen bei Bedarf eine Umschulung in einen anderen Beruf und
- bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Unfallrente von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
- Sollte der Unfall tödlich enden, erhalten die Angehörigen eine Hinterbliebenenrente
-
|
Mehr
