SVP - Sicherheitsvertrauenspersonen

Was sind Sicherheitsvertrauenspersonen?

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) beraten die ArbeitnehmerInnen in Gesundheits- und Sicherheitsfragen und achten auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sieht die Bestellung von SVP ab 11 ArbeitnehmerInnen vor.

Bestellung

Für die Bestellung der SVP ist die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich. In Betrieben, wo kein Betriebsrat besteht, müssen alle ArbeitnehmerInnen über die beabsichtigte Bestellung informiert werden.
Wenn mindestens ein Drittel der ArbeitnehmerInnen gegen die Bestellung Einwände erhebt, so muss jemand anderer als SVP vorgeschlagen werden.

Abberufung

SVP können auch abberufen werden. Dort, wo Betriebsräte bestehen, geschieht dies über Verlangen des Betriebsrates, gibt es keinen Betriebsrat, muss ein Drittel der ArbeitnehmerInnen zustimmen.

Meldung an das Arbeitsinspektorat

Der Arbeitgeber hat die bestellten SVP dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden. Diese Meldung leitet das Arbeitsinspektorat an die Arbeiterkammern weiter.

Wer kann SVP werden?

Entscheidend für die Tätigkeit der SVP ist natürlich Fachwissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Hier verlangt der Gesetzgeber, dass sie über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügen müssen. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, den SVP Gelegenheit zum Erwerb und auch zur Erweiterung dieser Kenntnisse zu geben.
Überdies ist in der Verordnung über Sicherheitsvertrauenspersonen festgelegt, dass Arbeitnehmer, die neu zur SVP bestellt werden, eine Ausbildung im Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes zu besuchen haben. Solche Weiterbildungskurse bieten zum Beispiel die Arbeiterkammern an.

Aufgabengebiet

Die SVP haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die Arbeitnehmer- und die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und sie zu unterstützen. Sie haben mit den Belegschaftsorganen, den Sicherheitsfachkräften und den Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten. Sie haben auch auf die Verwendung von Schutzeinrichtungen und die Anwendung von Schutzmaßnahmen zu achten.

Über Mängel ist der Arbeitgeber bzw. die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung unverzüglich zu informieren.
Eine weitere wichtige Aufgabe besteht darin, die Arbeitnehmer zur Mitarbeit in Belangen des Arbeitnehmerschutzes anzuregen. SVP sollten stets Vorbild sein und Kolleginnen und Kollegen zur Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften motivieren.

Mitwirkungsrechte

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind auch die Mitwirkungsrechte für die SVP geregelt. Demnach sind sie berechtigt, in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei den Arbeitgebern und den dafür zuständigen Stellen die notwendigen Maßnahmen zu verlangen, Vorschläge für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu machen und die Beseitigung von Mängeln zu verlangen.

Verpflichtung des Arbeitgebers

Sind keine Belegschaftsorgane errichtet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die SVP bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Festlegung von Maßnahmen sowie bei der Planung und Organisation der Unterweisung zu beteiligen.
Bei der Planung und Einführung neuer Technologien sind die SVP zu den Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInenn zu hören.

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