FINANZOnline

Praktisch: Sie können Ihre Arbeitnehmer-Veranlagung auch per Internet beim Finanzamt einreichen. Und zwar über die Homepage des Finanzministeriums. Seit 2004 können auch Einkommen- und Umsatzsteuererklärung übers Internet abgewickelt werden.

So funktioniert´s

Für die elektronische Steuererklärung müssen Sie sich zuerst elektronisch bei Finanz Online anmelden. Danach bekommen Sie einen Code mittels einem Rsa Brief persönlich zugestellt. Mit Hilfe dieses Codes können Sie neben der elektronischen Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung auch eine Sofortberechnung über die voraussichtliche Steuer durchführen und Ihr Steuerkonto abfragen.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

7 + 3 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.