Namenssparbuch - Losungswortsparbuch

Das Sparbuch ist nach wie vor eine der beliebsten Sparformen der Österreicher. Welchen Ertrag ein Sparbuch bringt, hängt von mehreren Faktoren ab. Daher ist es sehr wichtig, schon vor der Eröffnung eines Sparbuches die persönlichen Sparziele und die Veranlagungsdauer fest zu legen.

Ihr Sparziel könnte etwa so lauten:

  • Ich spare über zwei Jahre lang für mein Wunschauto an.

  • Ich lege für meine Enkelkinder monatlich einen kleinen Sparbeitrag auf die Seite, um nach vier Jahren das Kinderzimmer neu einzurichten.

Das benötigen Sie zur Eröffnung des Sparbuches

Für die Eröffnung eines neuen Sparbuches müssen Sie sich legitimieren und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Namenssparbuch - Losungswortsparbuch

Bei Sparbeträgen ab € 15.000 ist die Eröffnung eines Namenssparbuches verpflichtend. Für geringere Beträge kann es eröffnet werden, muss aber nicht. Behebungen sind nur vom legitimierten Sparbuch-Inhaber gegen Unterschrift möglich.

Die Bezeichnung eines Namenssparbuches kann lauten

  • auf den Namen des Kontoinhabers

  • auf eine Bezeichnung oder

  • auf eine Nummer

Das Losungswortsparbuch kann nur bei Beträgen unter € 15.000 eröffnet werden und muss auf einen Begriff (nicht auf einen Namen!) oder auf eine Nummer lauten. Es wird durch ein Losungswort gesichert. Behebungen sind durch den Inhaber gegen Vorlage des Sparbuches und Nennung des Losungswortes möglich. Seit 1.7.2010 muss aufgrund einer Gesetzesänderung auch ein amtlicher Lichtbildausweis an der Bankkassa vorgelegt werden.

Anonymes Sparbuch

Die Anonymität bei Sparbüchern wurde am 1. 11. 2000 aufgehoben. Seit 1. 7. 2002 sind Behebungen von anonymen Sparbüchern nur mehr nach Feststellung der Identität des Inhabers möglich.

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