Ihr Anspruch auf Urlaub
-
|
Mehr
Wie viel Urlaub bekommen Sie? Wann dürfen Sie ihn nehmen, wann verjährt er? Die wichtigsten Regeln rund um Ihre bezahlte Freizeit:
- 5 Wochen frei
- Ab wann bekomme ich Urlaub?
- Wann verjährt mein Urlaub?
- Kann ich auf Urlaub gehen, wann ICH will?
- Kann mich der Chef in den Urlaub schicken?
- Pünktlich vom Urlaub zurückkommen
- Arbeiten im Urlaub?
- Geld statt Urlaub?
- Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte
- Mehr Urlaub für Langgediente
5 Wochen frei
Sie bekommen 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eingetreten sind. In manchen Betrieben gilt jedoch das Kalenderjahr als Arbeitsjahr. 5 Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht).
zum SeitenanfangAb wann bekomme ich Urlaub?
In den ersten 6 Monaten wächst Ihr Urlaubsanspruch im Verhältnis zu jener Zeit, die Sie schon im Betrieb sind.
| So lange in der Firma | Urlaubsanspruch |
|---|---|
| 2 Wochen | 1 Arbeitstag bzw. 1,15 Werktage |
| 1 Monat | 2 Arbeitstage bzw. 2,5 Werktage |
| 2,5 Monate | 5 Arbeitstage bzw. 6 Werktage |
Mit Beginn des 7. Monats haben Sie Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (5 Wochen). Ab Beginn des 2. Arbeitsjahres entsteht der gesamte Jahresurlaub immer mit Beginn des Arbeitsjahres.
Achtung!
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen der letzte Jahresurlaub nur mehr anteilig zu.
Wann verjährt mein Urlaub?
Ihr Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Jahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Sie haben 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Wenn z.B. von 2009 noch Urlaubstage offen sind, haben Sie das volle Jahr 2010 und 2011, um den Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.
Ein Beispiel:- Im Urlaubsjahr 2009 haben Sie nur 2 Wochen Urlaub verbraucht.
- Im Jahr 2010 gehen Sie 3 Wochen auf Urlaub.
- Damit ist der Urlaub von 2009 verbraucht und der Urlaub von 2010 noch zur Gänze offen.
Kann ich auf Urlaub gehen, wann ICH will?
Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe, z.B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren).
Tipp
Vereinbaren Sie Ihren Urlaub immer schriftlich. Dann können Sie sorglos die schönste Zeit im Jahr planen.
Kann mich der Chef in den Urlaub schicken?
Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Das heißt, Ihr Chef kann Sie nicht zwangsweise in den Urlaub schicken.
zum SeitenanfangPünktlich vom Urlaub zurückkommen
Und wenn es noch so schön ist im Urlaub – sorgen Sie dafür, pünktlich wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen, wenn der Urlaub vorbei ist! Sonst können Sie Ihren Job und Ihre Ansprüche wegen unberechtigten Austritts verlieren. Der Urlaub kann nur verlängert werden, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber das vereinbart haben.
Tipp
Streikende Fluglotsen, Schneechaos am Flughafen oder im Ausland krank geworden? Sollten Sie es aus einem triftigen Grund nicht pünktlich zurück zur Arbeit schaffen, geben Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend Bescheid – am besten schriftlich, etwa per Fax, SMS oder E-Mail! Nur so können Sie nachweisen, dass Sie nicht unentschuldigt gefehlt haben.
Arbeiten im Urlaub?
Auch wenn Sie unabkömmlich scheinen und die Anrufe nicht abreißen: Urlaub ist Urlaub. Sie können es ablehnen, auch im Urlaub „in Bereitschaft“ zu sein und Leistungen zu erbringen.
zum SeitenanfangGeld statt Urlaub?
Der Urlaub dient der Erholung. Es ist verboten, Geld statt Urlaub zu vereinbaren, solange Sie in einem aufrechten Arbeitsverhältnis sind.
Ausnahme
Wenn Sie aus der Firma ausscheiden, muss nicht konsumierter Urlaub ausbezahlt werden.
Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte
Wer Teilzeit arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist, hat auch Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr.
Achtung!
Wenn Sie von Vollzeit- zu Teilzeitarbeit wechseln oder umgekehrt, darf sich der Ausmaß Ihres Urlaubs nicht ändern!
- Ein Mann arbeitet an 5 Tagen insgesamt 40 Stunden pro Woche.
- Er hat noch 3 Wochen (15 Tage) offenen Urlaub.
- Er wechselt auf eine 18-Stunden-Woche verteilt auf 3 Tage.
- Die 3 Wochen Urlaub bleiben erhalten. Aber: Sie entsprechen nun 9 Arbeitstagen.
- Das ist keine Kürzung des Urlaubs, denn es können nach wie vor 3 Wochen Urlaub genommen werden.
- Eine Frau arbeitet an 3 Tagen insgesamt 18 Stunden pro Woche.
- Sie hat noch 3 Wochen (9 Tage) offenen Urlaub.
- Sie wechselt auf eine 40-Stunden-Woche verteilt auf 5 Tage.
- Sie hat auch im Vollzeitjob 3 Wochen Urlaub. Aber: Die 3 Wochen Urlaub entsprechen jetzt 15 Arbeitstagen.
Mehr Urlaub für Langgediente
Ab dem 26. Dienstjahr gibt es eine 6. Urlaubswoche. Sie müssen nicht alle Arbeitsjahre in ein und demselben Betrieb verbracht haben. Angerechnet werden z.B. auch:
- Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen soweit diese in EWR-Staaten bestanden und jeweils mindestens 6 Monate gedauert haben (max. 5 Jahre insgesamt)
- Schulzeiten: bis zu 4 Jahren (die 9 Pflichtschuljahre zählen nicht)
- Studienzeiten: bis zu 5 Jahren, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde (auch Fachhochschulzeiten zählen dazu)
-
|
Mehr
