FAQs zu Eltern-Karenz
Wird durch Karenz mein Urlaub verkürzt?
Fallen in das jeweilige Dienstjahr Zeiten einer Karenz, so haben Sie nur aliquoten Urlaubsanspruch - das heißt, nur in dem Ausmaß, das dem um die Dauer der Karenz verkürzten Dienstjahr entspricht. Zu dieser gesetzlichen Urlaubsaliquotierung des bei Karenzantritt bestehenden Urlaubes aus dem laufenden Urlaubsjahr kommt es jedoch nur dann, wenn Sie den Urlaub nicht schon vor Antritt der Karenz verbraucht haben.
zum SeitenanfangIn welcher Höhe habe ich Anspruch auf Sonderzahlungen?
Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration) erhalten Sie nur anteilig - das heißt in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine Wochengeldbezugs- und Karenzzeiten fallen.
zum SeitenanfangInfobox
FAQ
Musterbriefe
- Karenzverlängerung bis zum 2. Geburtstag
- Meldung einer Karenz
- Meldung einer Karenz - Vater
- Meldung einer Karenz - Eltern
- Wiedereinstieg bei Betriebsschließung
- Verlängerung der Karenz - Eltern

