Studiengebühren an Universitäten
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Im Dezember 2012 wurde eine Änderung des Universitätsgesetzes betreffend die Bezahlung von Studienbeiträgen beschlossen.
Beginn
Die Neuregelung gilt ab dem Sommersemester 2013 und betrifft Studierende an öffentlichen Universitäten.
„Langzeitstudierende“
Eine Studiengebühr in der Höhe von € 363,36/Semester müssen künftig sogenannte „Langzeitstudierende“ zahlen, die die vorgesehene Studienzeit um mehr als zwei Semester überschritten haben. Bei Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, Kinderbetreuung und nachgewiesener Berufstätigkeit sind jedoch Befreiungen vorgesehen.
Berufstätige
Berufstätige müssen bei längerer Studienzeit dann keine Gebühr zahlen, wenn sie im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, bei der sie zumindest ein Einkommen in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze erzielt haben.
Der Beitrag ist auch für mehrere Universitätsstudien nur einmal zu bezahlen. Für Studierende aus Drittstaaten gelten besondere Bestimmungen.
Tipp
Für Fragen zu Studienbeiträgen sowie Gebührenbefreiung wenden Sie sich am besten an Ihre Hochschule.
Weitere Infos finden Sie beim Wissenschaftsministerium: Tel. +43 1-53120/0 oder bei der Österreichischen Hochschülerschaft: Tel. +43 1 3108880/0
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