Bausparen
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In Österreich gibt es 4 Bausparkassen, die mit unterschiedlichen Konditionen um Kunden werben. Sie können zwischen fixer und variabler Verzinsung wählen. Der Staat zahlt seit 1.4.2012 eine Prämie zwischen 1,5% und 4% von der geleisteten Spareinlage bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 1.200,-. Die gesetzliche Mindestlaufzeit beträgt bei allen Bausparkassen sechs Jahre.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle vier Bausparkassen stellen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bauspargeschäft (AGBs) auf ihren Websites zur Verfügung. Die Bandbreite der Zinssätze, die Zinsanpassungsklauseln und die Spesen sind beispielsweise in den AGBs enthalten.
Staatliche Prämie
Die Bausparprämie beträgt ab für das Jahr 2013 1,5% auf Ihre Einzahlungen, das sind maximal 18 Euro.
Die Höhe der staatlichen Prämie ist nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern wird jährlich neu festgelegt. Die Höhe ist von der Zinsenentwicklung am österreichischen Kapitalmarkt abhängig. Die Bausparprämie – nicht jedoch die normale Verzinsung – ist von der KESt befreit. Jede Person kann nur einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen.
Die Prämien-Gutschrift am Bausparkonto erfolgt jährlich im Nachhinein, exakt am 31. Jänner. Bei einem Bausparvertrag, der im Jänner 2012 eröffnet wurde, erfolgt die Gutschrift der staatlichen Prämie am 31.1.2013.
Vorzeitige Auflösung
Bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages wird das Sparguthaben abgezinst, die staatliche Prämie einbehalten und die Verwaltungskostenpauschale angelastet. Die Höhe dieser Gebühr finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bausparkasse. Wird ein Bausparvertrag wegen der Schaffung von neuem Wohnraum vorzeitig aufgelöst, wird die Bausparprämie nicht rückverrechnet. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Tipps fürs Bausparen
Darauf sollten Sie bei einem Bausparvertrag achten:
1. Vergleichen einfacher gemacht: Verlangen Sie von Ihrem Bausparberater mehrere Berechnungs-Varianten. Schauen Sie darauf, dass sämtliche Spesen enthalten sind und mit angebotenen Zinsober- und Zinsuntergrenzen gerechnet wird.
2. Zinssatz hinterfragen: Informieren Sie sich genau über den angebotenen Zinssatz, beispielsweise wie lange er gültig ist, wie sich die sogenannte Zinsgleitklausel in nächster Zeit auswirkt. Denn: Der hohe Einstiegs-Zinssatz ist zumeist nur ein Jahr fix ab Vertragsabschluss. Geworben wird gerne nur mit Einstiegszins und staatlicher Prämie, der variable Zins bleibt im Verborgenen.
3. Achtung bei Kontoführungsgebühren: Die Kontoführungs-Gebühr wird schon im ersten Jahr fällig – egal, ob Sie im Jänner oder erst im Dezember den Vertrag abgeschlossen haben. Schließen Sie den Vertrag erst im zweiten Halbjahr ab, zahlt es sich aus, mit der Bausparkasse die Gebühr für dieses „Rumpfjahr“ zu verhandeln.
4. Vergleichen bringts: Der
- vorhersehbarer Wertzuwachs
- kein Risiko
- mittlere Bindungsdauerstaatliche Prämie (KESt-befreit)
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