Auto Versicherung
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KFZ Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für die Inbetriebnahme eines Autos in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungsbestätigung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Die Versicherung dient der Deckung von Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen und hat den Sinn gerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners zu bezahlen oder ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausstellung der Versicherungspolizze. Der Umfang der Versicherungsleistung ist durch die Versicherungssumme begrenzt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 7 Millionen Euro.
Wie funktioniert das Bonus-Malus-System?
Das Bonus-Malus-System ist zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, wird aber nach wie vor vereinbart. Nach diesem System bestimmt sich die Höhe der Prämie nach dem Verlauf der Schadenereignisse. Es enthält 18 Stufen und beginnt mit der Grundstufe 9. Allerdings kann mit dem Versicherer auch eine günstigere Grundstufe verhandelt werden.
Fährt man im Beobachtungszeitraum schadenfrei, verbessert sich die Einstufung um eine Prämienstufe.
Ein Schadenfall führt zu einer Rückversetzung um drei Prämienstufen. Wollen sie ihre aktuelle Bonusstufe behalten, können sie den Schaden selbst bezahlen. Ob dies allerdings sinnvoll ist, hängt von der Höhe der Schadenssumme ab.
Versicherungsbedingungen bei Fahrzeugwechsel
Bei Verkauf des Fahrzeuges geht die Versicherung auf den neuen Erwerber über, der sie innerhalb eines Monats ab Kauf kündigen kann. Wird das Fahrzeug verschrottet, endet der Versicherungsvertrag. Versicherer und Zulassungsbehörde sind davon zu verständigen.
KFZ Kaskoversicherung
Kaskoversicherungen decken Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust entstehen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Kaskoversicherung: die Elementarkaskoversicherung und die Kollisionskaskoversicherung.
Die Elementarkasko deckt Schäden, auf die man selbst keinen Einfluss hat, wie z.B. Schäden aus Diebstahl, Raub, Brand, Explosion, Naturereignissen oder Zusammenstoß mit Haarwild nicht aber Federwild.
Die Kollisionskasko deckt alles, was die Elementarkasko deckt und darüber hinaus auch Schäden am eigenen Auto, die durch selbstverschuldeten Unfall entstehen. Ersetzt werden im Rahmen der Kaskoversicherung sowohl Teil- als auch Totalschäden.
Die meisten Kaskoverträge sehen Selbstbehalte vor. Die Höhe der Selbstbehalte ist Vereinbarungssache. Park – und Vandalismusschäden müssen ebenso wie Sonderausstattungen oder Sonderzubehör extra versichert werden.
Achten Sie auf Haftungssausschlüsse, wie z.B. für Fahren ohne Führerschein, Alkoholisierung, oder für Schäden, die Sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen z.B., wenn Ihr nicht versperrter PKW gestohlen wird.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dabei entstehenden Kosten z.B. für Rechtsanwalt, für Gerichte, Zeugen oder Sachverständige.
Im Kfz-Bereich gibt es mehrere Arten von Rechtschutzversicherungen:
- Fahrzeugrechtsschutz
Neben dem Versicherungsnehmer als Eigentümer sind auch der Halter, Zulassungsbesitzer, Leasingnehmer, der berechtigte Lenker und die Insassen versichert. Der Versicherungsschutz umfasst den Schadenersatz-, Straf- und Führerscheinrechtsschutz.
- Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die das versicherte Fahrzeug betreffen. Hilfe gibt es z.B. bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fahrzeuges oder bei Gewährleistungsansprüchen gegenüber Werkstättenunternehmen.
- Lenkerrechtsschutz Diese Versicherung ist nicht an ein bestimmtes Auto, sondern an den jeweiligen Lenker gebunden. Der Deckungsumfang entspricht im wesentlichen dem Fahrzeugrechtsschutz.
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