OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen
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Förderung globaler Unternehmensverantwortung
Die OECD-Leitsätze sind das derzeit am weitesten gehende internationale Instrument zur Förderung globaler Unternehmensverantwortung. Sie stehen an der Schnittstelle zwischen freiwilligen und verbindlichen Ansätzen im Regelwerk von internationaler Unternehmensverantwortung, da sie zwar für Unternehmen freiwillig sind, für Regierungen jedoch im Ansatz verbindlich.
Sie sind eine Empfehlung der derzeit 40 Unterzeichnerstaaten für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln multinationaler Unternehmen und beinhalten einen umfangreichen Katalog an Forderungen zu ua sozialen und ökologischen Themen, nach denen multinationale Konzerne ihre Geschäftspraxis weltweit ausrichten sollen. Die Leitsätze sind auch in den Geschäftsbeziehungen zu zB Zulieferfirmen anzuwenden.
Zu den Inhalten der Leitsätze sei nur erwähnt, dass im Kapitel „Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern“ auf die sog ILO-Kernarbeitsnormen (Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, Koalitionsfreiheit, Verbot von Diskriminierung jeglicher Art) sowie die Menschenrechte als Mindeststandards verwiesen wird. Darüber hinaus werden dem multinationalen Unternehmen Informations- und Konsultationspflichten über Geschäftslage und Veränderungen von Geschäftstätigkeiten, insbesondere bei Standortschließungen, auferlegt, welche ArbeitnehmerInnen und deren Vertretern weit reichende Rechte einräumen.
Der Verhaltenskodex selbst ist nicht verbindlich und daher nicht unmittelbar einklagbar – aus Sicht der Arbeiterkammer ein großes Manko. Seine Bedeutung liegt darin, eine Bezugsnorm für multinational agierende Unternehmen zu sein. Mit dem Beschwerdemechanismus (Nationale Kontaktstellen), zu dem Gewerkschaften und NGOs Zugang haben, wird der Wohlverhaltenskodex zu einem „soft law“-Instrument, das von der Nationalen Kontaktstelle (NKS) untersuchte verletzende Geschäftspraktiken über „name and blame it“ verurteilt und bekannt macht.
Die NKS – in Österreich unmittelbar im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angesiedelt – haben die Anwendung der Leitsätze zu fördern und in konkreten Beschwerdefällen zu prüfen, ob die Leitsätze verletzt worden sind und - wenn möglich - in einem Mediationsverfahren eine Einigung zwischen den KontrahentInnen anzustreben.
Beschwerden vor dem Nationalen Kontaktpunkt
Der Nationale Kontaktpunkt, Beschwerdestelle für Verletzungen des OECD Wohlverhaltenskodex für multinationale Unternehmen, hat abschließende Erklärungen in zwei Beschwerdefällen abgegeben. Diese sind die ersten Verfahren, die seit der Überarbeitung und Stärkung der Leitsätze 2000 in Österreich durchgeführt wurden. Auch wird das OECD-Investitionskomitee im kommenden Jahr eine „Review“- Diskussion führen. Anlass genug, die Umsetzung der OECD-Leitsätze in Österreich genau unter die Lupe zu nehmen!
Beschwerdefall Novartis
Anfang 2008 reichte die Gewerkschaft GPA-DJP Beschwerde gegen die Schließung des 240 ForscherInnen beschäftigenden Wiener Forschungsstandortes von Novartis ein. Die Beschäftigten wurden völlig überraschend per Videobotschaft von der Schließung Mitte Dezember 2007 in Kenntnis gesetzt. Weder dem Betriebsrat noch der Belegschaft wurden zeitgerecht Informationen zur Verfügung gestellt, aus denen die Schließung des Standortes ableitbar gewesen wäre. Darüber hinaus argumentiert GPA-DJP, dass bei rechtzeitiger Information und Einbindung der betrieblichen Interessenvertretung die negativen Auswirkungen allfälliger Standortveränderungen wesentlich geringer ausgefallen wären.
Die Beschwerde stützt sich auf folgende Textpassagen im Kapitel „Beschäftigung“ der OECD-Leitsätze: „.. den Arbeitnehmern und ihren Vertretern Informationen zur Verfügung stellen, die es ihnen ermöglichen, sich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage des betreffenden Unternehmensteils oder gegebenenfalls des Gesamtunternehmen zu bilden“.
Weiters sollten Unternehmen „bei Überlegungen zu Veränderungen ihrer Geschäftstätigkeit, die mit erheblichen Konsequenzen für die Existenz ihrer Arbeitnehmer verbunden wären - wie insbesondere Schließung eines Unternehmensteils mit Massenentlassungen -, die Vertreter ihrer Arbeitnehmer und gegebenenfalls auch die zuständigen Behörden in angemessener Art und Weise von derartigen Veränderungen in Kenntnis setzen und … zusammenarbeiten, um nachteilige Auswirkungen soweit wie irgend durchführbar abzumildern. …Die Unternehmensleitung sollte solche Informationen bekannt geben, bevor die endgültige Entscheidung getroffen wird …“
Bei Massenentlassungen und Betriebsschließungen haben Gewerkschaften in Österreich effizientere Instrumente als die OECD-Leitsätze, Druck auf Arbeitgeber auszuüben, in Verhandlungen über einen Sozialplan für die Betroffenen zu treten. Dies tat die GPA-DJP im Fall Novartis auch und reichte parallel zur Beschwerde einen Antrag bei der „Staatlichen Wirtschaftskommission“ im Wirtschaftsministerium ein. Dies war Anlass genug für die NKS, den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten und damit die Behandlung der Beschwerde um Monate zu verzögern und in ihrer abschließenden Erklärung festzustellen, dass das Vorgehen von Novartis im Einklang mit der Empfehlung der Leitsätze - Unternehmen mögen mit den „Arbeitnehmervertretern und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten“ - stehe.
Hierbei wurde die Tatsache, dass Novartis erst nach massivem Druck der GPA-DJP und einer kritischen Öffentlichkeit bereit war, Verhandlungen über einen Sozialplan aufzunehmen, vollkommen außer Acht gelassen. Denkbare Alternativen, den Forschungsstandort zu erhalten, konnten überhaupt nicht diskutiert werden. Es widerspricht der Grundidee eines Wohlverhaltenskodex, anstelle des eigentlichen Unternehmensverhaltens in der konkreten Situation Ergebnisse eines parallelen Verfahrens in die Abwägung, ob die Leitsätze verletzt worden sind oder nicht, einfließen zu lassen.
Auch hinsichtlich der Einhaltung der Informationspflichten hat das Wirtschaftsministerium eine sehr wirtschaftsfreundliche Erklärung parat: die lokale Geschäftsführung hätte alles in ihrer Macht stehende unternommen, um den Empfehlungen der Leitsätze zu entsprechen, da sie ja selbst von den relevanten Entscheidungen vom Mutterkonzern nicht zeitgerecht informiert wurde. Die NKS kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidungs- und Informationsabläufe des Novartis-Konzerns Verbesserungspotenzial hätten.
Im diskutierten Fall kam es im Laufe des 16-monatigen Verfahrens zu politischen Interventionen. So hat Novartis eine Unternehmensberatungsfirma engagiert, die ua bei den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses der Nationalen Kontaktstelle lobbyiert hat. Ein Entwurf der „Abschließenden Erklärung“, der in seiner Beurteilung viel kritischer ausgefallen ist, wurde nach Email-Versand an die Mitglieder des Beratenden Ausschusses von Amtswegen wieder zurückgezogen. Daraufhin sind wieder neun Monate verstrichen, bis der vorliegende „Endgültige Entwurf“ versand wurde. Dieser ist unverblümt unternehmensfreundlich und stellt keine Verletzungen der Leitsätze fest.
Beschwerdestelle NKS
Der Fall Novartis führt uns sehr deutlich die Ineffizienz und die eklatanten Schwachpunkte der österreichischen NKS vor Augen! Ähnliche Erfahrungen machen Gewerkschaften und NGOs in anderen OECD-Ländern. Auch der UN-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und Wirtschaft, John Ruggie, kritisiert, dass die Nationalen Kontaktstellen allzu oft dabei versagt hätten, das eigene Potenzial für die Anwendung der Leitsätze auszuschöpfen. Dieser Umstand ist umso problematischer, als das österreichische Ausfuhrförderungsgesetz sich der OECD-Leitsätze bedient, um den öffentlichen Erwartungen an ein staatliches Förderverfahren zu entsprechen.
In Paris wird die Diskussion über die Überarbeitung bzw Aktualisierung der OECD-Leitsätze in diesen Sommer eröffnet. Doch kann eine effiziente Beschwerdestelle für Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen bei ihren transnationalen Aktivitäten bereits heute nationalstaatlich umgesetzt werden, wie die Länderbeispiele Niederlande und Großbritannien zeigen. Es liegt allein am zuständigen Ministerium - wohl aber auch am politischen Willen - die OECD-Leitsätze effizient umzusetzen und anzuwenden.
Welche Schritten wären dazu notwendig?- Die NKS ist aus dem Wirtschaftsministerium auszugliedern, um ihre Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten.
- Die NKS ist als tripartite Organisation unter Einbeziehung von NGOs auszubauen und mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten, um eine effiziente Beschwerde- und Mediationseinrichtung zu werden.
- Der Beratende Ausschuss ist direkt in die NKS einzubinden, um unmittelbare Beteiligung von ExpertInnen am Verfahren und in den Beratungen der Beschwerdefälle zu gewährleisten;
- Die Beschwerdefälle sind in einem transparenten Verfahren (Leitfaden, Fristensetzung, Rechenschaftspflichten) abzuhandeln und die Abschließenden Erklärungen sind einer interessierten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
- Die Funktionsweise der Nationalen Kontaktstelle ist durch Evaluierungsmechanismen und Widerspruchsverfahren laufend zu verbessern.
- Im Falle von kontroversen Entscheidungen der NKS ist eine nationale Überprüfungsinstanz für OECD-Beschwerdefälle oder prozedurale Unzulänglichkeiten einzurichten.
- In der Auslegung der Leitsätze ist den heutigen globalen Wirtschaftsbeziehungen (Wertschöpfungsketten sowie wirtschaftliche Machtverhältnisse in globalen Produktionsnetzwerken) gerecht zu werden, um den OECD-Leitsätzen die größtmögliche Reichweite zu geben.
- Schaffung von Anreizstrukturen zu fördern, indem sie an andere staatliche Instrumente wie öffentliches Beschaffungswesen, staatlich geförderte Exportkredite und Investitionsgarantien verbindlich gekoppelt werden.
- Transnationale Unternehmen (zB börsennotierte Unternehmen) haben zu berichten, wie sie die OECD-Leitsätze im Konzern umsetzen.
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