Nostrifikation von Schulzeugnissen

Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse

Die Nostrifizierung ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen (Reife)Zeugnis. Dadurch wird das ausländische (Reife)Zeugnis dem entsprechenden österreichischen (Reife)Zeugnis samt allen sich daraus ergebenden Berechtigungen gleichgestellt. Voraussetzung ist die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit der ausländischen mit der österreichischen Ausbildung. Wenn einzelne Gegenstände nicht ausreichend nachgewiesen werden, so sind diese Unterschiede durch Prüfungen vor einer Externisten/-innenprüfungskommission auszugleichen. Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über den Landesschulrat.

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Wer kann eine Nostrifizierung beantragen?

Um Nostrifizierung ansuchen können österreichische Staatsbürger/-innen oder Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Anders als bei der Anerkennung von Hochschuldiplomen ist das Anerkennungsverfahren im Schulbereich durchzuführen, sobald dies vom Inhaber bzw. von der Inhaberin des ausländischen (Reife)Zeugnisses beantragt wird.

Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?

Zuständige Stelle für die Anerkennung eines ausländischen (Reife)Zeugnisses ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Einen Link zur Liste der im Ministerium für Nostrifikation zuständigen Referentinnen und Referenten finden Sie in der Infobox.

Ansprechpartner zur Gleichhaltung eines ausländischen (Reife)Zeugnisses zum Zwecke der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit auf Basis der Gewerbeordnung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Wann ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich?

Nicht nötig ist die Nostrifizierung ausländischer Reifezeugnisse zum Zwecke des Studiums oder für den Besuch eines Kollegs in Österreich.
Auch für die Aufnahme an einer Schule ist – wenn die Ablegung von Einstufungsprüfungen zulässig ist - eine Nostrifizierung nicht erforderlich.
In genannten Fällen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bildungseinrichtung.

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Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Folgende - für das Anerkennungsverfahren notwendige - Unterlagen sind beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, Tel. 01/53120-0 einzubringen:

  • Ansuchen um Nostrifizierung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (beglaubigte Kopie oder Original)
  • Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie oder Original)
  • Heiratsurkunde (beglaubigte Kopie oder Original) / falls es durch Heirat zu einer Namensänderung gekommen ist
  • bei Nicht-Österreicher/-innen: Meldezettel im Original, Aufenthaltsbewilligung
  • (Reife)Zeugnis im Original (wenn fremdsprachig, dann beglaubigte Übersetzung des (Reife)Zeugnisses, amtlich verbunden mit dem Originalzeugnis)
  • Jahreszeugnisse ab der 9. Schulstufe
  • evtl. Stundentafel

Die Nostrifizierung ist kostenpflichtig.

Die Zeugnisse einiger Staaten müssen im Ausstellungsland beglaubigt werden. Für Fragen rund um die Beglaubigung ausländischer Zeugnisse wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

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