Verlängerung der Niederlassung in Österreich

Wenn Sie bereits in Österreich niedergelassen sind, haben Sie auf die Erteilung einer weiteren Niederlassungsbewilligung einen Rechtsanspruch, wenn Sie die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllen.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig!

Um Nachteile zu vermeiden, achten Sie darauf, den Verlängerungsantrag vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des letzten Aufenthaltstitels zu stellen.

Stellen Sie den Antrag zu spät, kann das Auswirkungen auf Ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben: Können Sie kein "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" als Grund der verspäteten Antragstellung glaubhaft machen, gilt dieser als Erstantrag mit allen damit verbundenen Nachteilen!

So bekommen Sie den Titel „Daueraufenthalt – EG“

Sobald Sie fünf Jahre ununterbrochen in Österreich niedergelassen sind, die allgemeinen Voraussetzungen (insbesondere Wohnung und Unterhalt) erfüllen und die Integrationsvereinbarung erfüllt haben, können Sie einen Titel „Daueraufenthalt – EG“ beantragen.
Mit einem Titel „Daueraufenthalt – EG“ sind Sie zum unbefristeten Aufenthalt in Österreich und zur Ausübung einer Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet berechtigt.

Änderung des Aufenthaltszwecks

Es besteht die theoretische Möglichkeit, den Aufenthaltszweck zu ändern. Meist ist das nur hin zu einer "Rot-Weiß-Rot-Karte" möglich.
Wenn Sie eine "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" besitzen, können Sie, wenn Sie über eine Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verfügen, eine "Niederlassungsbewilligung" erhalten, wenn ein Quotenplatz vorhanden ist.

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