Verbraucherrechte an der Haustür und im Internet – EU gibt künftig den Ton an!

„Nur bedingt zufriedenstellend“ hält die AK die neuen EU-Verbraucherrechte. Die EU hat die Verbraucherrechte teilweise gestärkt, etwa durch ein einheitliches und erweitertes Rücktrittsrecht von 14 Tagen bei Haustürgeschäften oder im Internet. Aber es gibt auch Rückschritte: die Vollharmonisierung der Konsumentenvertragsrechte. Das heißt: Die Mitgliedsstaaten dürfen künftig kaum mehr strengere nationale Konsumenten-Regeln mehr machen.

EU-Parlament und EU-Rat haben eine neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie beschlossen. Damit haben sie das zivilrechtliche Verbraucherrecht überarbeitet, vor allem beim Haustürgeschäft und im Fernabsatz, also bei Geschäften per Internet, Telefon oder Fax. Die Richtlinie muss europaweit innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.

„Es gibt für die Konsumenten positive Neuerungen, aber auch falsche Signale“, sagt AK Konsumentenschützerin Jutta Repl.

Kritik übt Repl an der Vollharmonisierung: „Dadurch bleibt den Mitgliedsstaaten nicht viel Spielraum für nationale – strengere – Schutzmaßnahmen für die Verbraucher. Und: Die Vollharmonisierung bedingt auch, dass einige bessere nationale Regeln auf der Strecke bleiben werden. So sind etwa beim Haustürgeschäft viele neue Ausnahmen vom Rücktrittsrecht eingeführt worden.“ Überdies wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie erheblich reduziert. Finanz-, Gesundheits-Dienstleistungen, soziale Dienstleistungen oder Lotterien bleiben von den europaweiten Schutzstandards überhaupt ausgespart.

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