Urheberrecht
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Eine Privatkopie von einem PC-Spiel anfertigen, ein Musikvideo runterladen: Achtung, für Laien bergen Downloads von Bildern, Filmen oder Musik, Privatkopien, der Austausch in sozialen Netzwerken oder selbst der Verkauf von Produkten auf eBay nicht zu unterschätzende rechtliche Risiken. Was dürfen eigentlich KonsumentInnen und was nicht? Eine neue AK Broschüre „Geistiges Eigentum und Verbraucherschutz“ gibt Tipps.
Was das Urheberrecht schützt
Das Urheberrecht schützt Werke, die eine „eigentümliche“, das heißt eine individuelle oder originelle, geistige Schöpfung darstellen, etwa in Form von Musikstücken, Filmen, Fotos oder Texten. Grundsätzlich kann der Inhaber der Verwertungsrechte an diesen Werken allein über die Nutzung entscheiden. Er kann die Nutzung für sich alleine beanspruchen oder gegen Bezahlung alle oder bestimmte Nutzungen gestatten.
Privatkopien erlaubt
Allerdings dürfen zum Beispiel von urheberrechtlich geschützten Werken für den privaten Gebrauch einzelne Kopien angefertigt und privat weitergegeben werden. Aber ein technisch wirksamer Kopierschutz, zum Beispiel auf CDs oder DVDs (etwa DRM-Systeme) darf in der Regel nicht umgangen werden.
Broschüre zeigt Stolpersteine auf
In der AK Broschüre sind gängige Verbraucherbeispiele beschrieben: Was ist geistiges Eigentum? Was darf ich privat mit einem erworbenen Musikstück oder einem Film eigentlich machen? Wie ist das Recht auf Privatkopie bei Computerprogrammen geregelt? Was ist eine unzulässige Raubkopie? Ist die Nutzung von Streaming-Angeboten rechtlich legal? Was kann bei der Gestaltung eines eigenen Internetauftrittes alles schief gehen? Was versteht man unter Produktpiraterie? Wie reagiere ich richtig auf Abmahnungen?
Mehr Transparenz und Fairness
Das derzeitige System für Urheberrechtsabgaben ist weder für KonsumentInnen noch KünstlerInnen befriedigend. Der aktuelle Vorschlag der Verwertungsgesellschaften sieht Mehrbelastungen für Festplatten im Ausmaß von rund 30 Millionen Euro pro Jahr für die KonsumentInnen vor – das ist das Dreifache der derzeitigen Einnahmen. Im Übrigen gibt es auch schon Tarife für Handys – für ein durchschnittliches Smartphone sind das bis zu 30 Euro. Hier läuft etwas schief. Die AK fordert eine offene Diskussion über alternative Modelle, um Mehrfachabgaben für KonsumentInnen zu vermeiden und gleichzeitig die Einkommenssituation von UrheberInnen zu verbessern: Zuerst muss die Vergütung für Privatkopien auf neue Beine gestellt werden. Jedenfalls sollte eine unabhängige Regulierungsbehörde geschaffen werden, um die Höhe und Verwendung der eingenommenen Gelder zu kontrollieren und transparent zu machen – für KünstlerInnen und KonsumentInnen. Und es muss dringend ein UrheberInnen-Vertragsrecht angegangen werden.
Konkret fordert die AK:
1. Neue Spielregeln für die Privatkopie
Mit dem aktuellen Vorschlag die Leerkassettenvergütung auf alle Speichermedien – also etwa auch auf Festplatten und Handys – auszudehnen, werden KonsumentInnen mit immer neuen Mehrfachabgaben konfrontiert. Es braucht im digitalen Zeitalter innovative Ideen, die nicht einfach die Idee der Kassettensteuer aus den 70er Jahren ins 21. Jahrhundert fortschreiben. Eine Möglichkeit besteht nach Ansicht der AK beispielsweise darin, statt Speichermedien zu belasten, eine solche Vergütung direkt beim Kauf des Originalwerkes einzuheben.
2. Bessere Kontrolle bei der Einhebung
Derzeit wird die Höhe der Vergütung für Speichermedien zwischen Verwertungsgesellschaften und Wirtschaftskammer verhandelt – im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen bestimmen alleine die Verwertungsgesellschaften den Tarif. Diese verteilen dann auch die Gelder. Die AK verlangt daher die Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde so wie es sie etwa im Telekombereich gibt. Diese kann beispielsweise die Höhe und Art der Vergütung festlegen und die Verwendung der Gelder für die KonsumentInnen und KünstlerInnen transparent machen und kontrollieren.
3. UrheberInnen-Vertragsrecht einführen
Anstatt um die Speichermedienabgabe zu kämpfen, die die Einkommenssituation der KünstlerInnen nicht nachhaltig verbessern kann, sollte in Österreich dringend an die Schaffung eines neuen „UrheberInnen-Vertragsrecht“ gegangen werden. Die Stellung der UrheberInnen gegenüber ihren Vertragspartnern – Verwertungsgesellschaften, Verlage und Filmproduktionsunternehmen – ist durch ein wirtschaftliches Ungleichgewicht gekennzeichnet. Unter anderem müssen KünstlerInnen die Möglichkeit haben, aus für sie negativen Verträgen auszusteigen.
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